CDU-Fraktion bringt Gesetzentwurf zu Musterklagen bei Altanschliesserbeiträgen ein
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- Donnerstag, 30. August 2012 12:37
DANNY EICHELBAUM: MIT MUSTERKLAGEN ZU MEHR VEREINFACHUNG, RECHTSSICHERHEIT UND WENIGER VERFAHRENS- UND PROZESSKOSTEN
Die CDU-Fraktion hat heute im Landtag Brandenburg einen Gesetzentwurf eingebracht, der dafür Sorge tragen soll, dass für die im Lande anhängigen „Altanschließerverfahren“ Musterklagen durchgeführt werden können. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke, darunter die hiesige Landtagsabgeordnete der Linken,Kornelia Wehlan, die SPD -Landtagsabgeordnete Prof.Dr. Sieglinde Heppener und der Landtagsabgeordnete,Christoph Schulze, lehnten sowohl den Gesetzentwurf, als auch die Überweisung in den Innenausschuss ab. Erst gestern hat das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage der Siedlungs,-Bau-und Verwaltungsgesellschaft Jüterbog gegen den Wasser-und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming stattgegeben.
Dazu sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Unser Gesetzentwurf soll die Verfahren der sogenannten „Altanschließer“ vereinfachen, für mehr Rechtssicherheit sorgen und Prozesskosten auf beiden Seiten – den Beklagten und den Klägern – reduzieren. Oft verweigern die Abwasserverbände in Brandenburg ihre Zustimmung zu Musterklagen.Somit können sich die Bürger nicht zu Klagegemeinschaften zusammenschliessen und müssen hohe Gerichts-und Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen. Das wollen wir ändern.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass bis zu fünf Widersprüche gesammelt und vor Gericht entschieden werden können. Diese bis zu fünf Widersprüche bilden dann ein Musterverfahren. Alle anderen Widersprüche – zu Weilen bis zu 1.000 Verfahren – ruhen bis dahin. Die Widerspruchsführer der ruhenden Verfahren werden aber als Beigeladene am Musterverfahren beteiligt. Dadurch kann eine Vielzahl an Gerichtsverfahren verhindert werden. Das hat zur Folge, dass weniger Kosten für die klagenden Bürger und dem beklagten Staat entstehen und die Gerichte entlastet werden.
Die Widerspruchsquote bei den Altnaschliesserbeiträgen ist hoch, dennoch fürchten betroffene Bürger das Prozessrisiko und verzichten häufig auf eine Klage. Das Verfahren einer Sammelklage könnte vieles vereinfachen.