Modellprojekt zur Anwendung der Elektronischen Fußfessel - Danny Eichelbaum/ Björn Lakenmacher: Anwendungsbereich der Elektronischen Fußfessel soll in Brandenburg erweitert werden
- Details
- Donnerstag, 15. November 2012 08:41
Der Brandenburger Landtag hat heute mit dem Beitritt zum Staatsvertrag über die Errichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder beschlossen, dass zukünftig entlassene Schwer-und Sexualstraftäter, die weiterhin gefährlich sind, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Die CDU-Fraktion forderte mit einem Antrag die rot-rote Landesregierung heute auf, die Anwendung der elektronischen Fußfessel insbesondere auf vollzugsöffnende Maßnahmen, z.B. beim Hafturlaub, zu erweitern. In Brandenburg können Gefangene immer wieder auf ihren Freigängen flüchten.
Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:
„Die rot-rote Landesregierung befindet sich seit zwei Jahren mit der Umsetzung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Verzug. Die elektronische Fußfessel ist ein hervorragendes Instrument zur engmaschigen Überwachung von Straftätern und bringt einen Mehrwert an Sicherheit. Sie ist kostengünstig, trägt zur Resozialisierung der Täter bei und führt zu einem besseren Opferschutz. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der Fußfessel in Brandenburg erweitert werden. Das Land Hessen hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Fußfessel sollte auch bei Freigängen und beim Hafturlaub von Gefangenen eingesetzt werden, um zukünftig Gefangenenausbrüche zu verhindern. In Brandenburg gab es seit dem Regierungsantritt von Rot-Rot elf Gefangenenausbrüche. Noch immer ist ein im Oktober aus dem Maßregelvollzug ausgebrochener Straftäter auf der Flucht."
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher, betont:
„Der Einsatz der elektronischen Fußfessel kann die Arbeit von Justiz und Polizei wirksam unterstützen. Die Fußfessel ist zwar kein Allheilmittel, aber ein geeigneter Sicherheitsbaustein für die Resozialisierung von Straftätern. Als echte Alternative kann sie bspw. die letzte Chance bei Bewährungsversagern sein, um nicht in ein Gefängnis zu müssen. Denn im Gefängnis droht oft das ‚Recht des Stärkeren' und kriminelle Karrieren werden hier leider oft erst richtig befördert.
Ich fordere die Landesregierung auf, dem von der CDU Fraktion beantragten Pilotprojekt heute zuzustimmen. Nur so können wir weitere Erkenntnisse für den Langzeitgebrauch gewinnen, das volle Potential elektronischer Überwachung ausschöpfen und so auch die Resozialisierung stärken.
Die elektronische Überwachung darf aber nicht dazu führen, Personal bei Justiz und Polizei einsparen zu wollen. Wie beim Einsatz der künstlichen DNA, deren Wirkung wider besseres Wissen völlig überhöht wird gilt: Mit der Theorie ‚Technik ersetzt Mensch' ist eine wirksame Verbrechensbekämpfung niemals möglich!"
Anlage: