Sicherungsverwahrung in Brandenburg - Zweifel an fristgerechter Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
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- Dienstag, 11. Dezember 2012 21:22
Danny Eichelbaum: Die von Justizminister Schöneburg angekündigte Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern bei der Sicherungsverwahrung wird es nicht geben - Sicherungsverwahrung wird für Brandenburg teurer.
Die Brandenburger rot-rote Landesregierung hat heute den Entwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes beschlossen. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:
,,Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Landesregierung nun endlich die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherungsverwahrung in Brandenburg umsetzen möchte. Seit zwei Jahren fordert die CDU-Landtagsfraktion dies von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg (Die Linke). Noch immer ist in Brandenburg der Strafvollzug verfassungswidrig nicht von der Sicherungsverwahrung getrennt.
Fakt ist, die von Justizminister Schöneburg im August 2011 angekündigte Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung mit anderen Bundesländern im Nordverbund ist kläglich gescheitert.
Die Reform der Sicherungsverwahrung kommt dadurch Brandenburg teuer zu stehen. Allein der Bau einer neuen Anstalt für Sicherungsverwahrung in Brandenburg kostet dem Land Brandenburg neun Millionen Euro.
Wir haben außerdem erhebliche Zweifel, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fristgerecht bis zum 31. Mai 2013 in Brandenburg umgesetzt werden können.
Dem Justizminister fehlt das Personal, um die hohen Ansprüche zur Betreuung und Resozialisierung der Sicherungsverwahrten auch zu erfüllen. Allein in den nächsten Jahren streicht die Landesregierung 169 Stellen im Justizvollzug, darunter sind auch Stellen für Pädagogen und Psychologen.
Das Gesetz scheitert bereits, wie das geplante Strafvollzugsgesetz, schon im Entwurf an seinen eigenen Ansprüchen.
Völlig ungeklärt ist, wie die rot-rote Landesregierung die Dauerüberwachung von entlassenen, aber noch gefährlichen Sicherungsverwahrten regeln wird. Hier hat das Bundesverfassungsgericht erst in der vorigen Woche den Ländern einen Handlungsauftrag gegeben."