Justizminister Schöneburg muss Opferschutz verbessern - Danny Eichelbaum: Opferschutz geht vor Täterschutz
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- Mittwoch, 02. Januar 2013 14:02
Die CDU-Landtagsfraktion fordert von der Landesregierung einen besseren Schutz der Opfer von Gewalttaten. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum, legt dazu ein 6-Punkte-Programm vor, damit Opferhilfe, Opferentschädigung und Opferschutz in Brandenburg besser koordiniert werden:
„Viele Opfer von Kriminalität und Gewalt in Brandenburg bleiben mit ihren Problemen allein. Wenn der Staat seine Bürger schon nicht ausreichend davor schützen kann, Opfer einer Straftat zu werden, so hat er zumindest alles dafür zu tun, das Leid und die Not der Geschädigten zu lindern. Opfer von Kriminalität müssen in Brandenburg schnell, effektiv und unbürokratische Hilfe bekommen. Opferschutz muss endlich Chefsache des Justizministers werden.
Anstatt den Opferschutz zu verbessern, stellt die Brandenburger Landesregierung aber die Interessen der Straftäter in den Mittelpunkt ihrer Rechtspolitik. So enthalten das von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) geplante Strafvollzugsgesetz als auch das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz massive Verbesserungen und Vollzugslockerungen für Schwer-und Sexualstraftäter.
Opferhilfe und Opferschutz müssen jedoch im Vordergrund der Rechtspolitik stehen.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben bereits im Oktober 2012 die Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz der Opfer von Straftaten sowie für die Opferhilfe erlassen. Hieran kann die rot-rote Landesregierung anknüpfen. Opferschutz geht vor Täterschutz. Opferhilfe, Opferentschädigung und Opferschutz müssen in Brandenburg besser koordiniert werden.
Das 6-Punkte-Programm sieht vor:
- die Einsetzung eines Opferbeauftragten, der als Lotse zwischen Opfern, Justiz und Polizei fungiert
- die jährliche Erstellung eines Opferschutzberichtes
- verbesserte Informationsrechte für Opfer und Angehörige, wenn Schwer- oder Sexualstraftäter entlassen werden oder Langzeitausgang erhalten
- die Beteiligung der Opfer bei Einstellungen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- die Beteiligung der Opfer bei Entscheidungen über die Aussetzung der Reststrafe
- verhängte Geldstrafen sollen zukünftig auch den Opfern oder Opferverbänden zufließen."