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Pendlerpauschale ermöglicht niedrigere Kita-Gebühren

Mehre Hundert Millionen Euro geben derzeit die Finanzämter bundesweit an Pendler aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale an Berufstätige zurück. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig ist. Damit können Berufspendler ab 2007 wieder höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Bis Ende März wollen auch die Brandenburgischen Finanzämter die entsprechenden Einkommenssteuerbescheide geändert und die Rückerstattung der Steuern abgeschlossen haben. Viele Berufspendler aus Teltow-Fläming kommen dadurch in den Genuss der Steuerrückerstattung.

Das Verfassungsgerichtsurteil kann Eltern darüber hinaus eine Rückzahlung von Kindergartengebühren ermöglichen. Durch die Anrechnung der vollen Pendlerpauschale vermindert sich der im Steuerbescheid ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte. Da die Höhe der Elternbeiträge für die Kitas und Tagespflegen nach dem Einkommen der Eltern berechnet werden, können Eltern, die Berufspendler sind, wegen der niedrigeren Einkünfte in die nächst tiefere Beitragsklasse fallen. Deshalb sollten sich Eltern, die Berufspendler sind, an die zuständigen Stellen ihrer Gemeinden mit der Bitte um Überprüfung wenden, denn die zu viel entrichteten Elternbeiträge werden nicht automatisch zurückerstattet.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale stellt damit nicht nur ein zusätzlichen Konjunkturpaketes dar, sondern entlastet auch Familien mit Kindern, so CDU-Kreisvorsitzender Danny Eichelbaum.

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