Rot-Rotes Strafvollzugsgesetz - Danny Eichelbaum: Sicherheit der Bevölkerung wird gefährdet und Interessen der Opfer vernachlässigt
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- Donnerstag, 25. April 2013 05:51
Zur heutigen Verabschiedung des neuen Brandenburgischen Strafvollzugsgesetzes sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Brandenburg erhält unter dieser rot-roten Landesregierung das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz in Deutschland. Noch nie hatten verurteilte Straftäter in den unseren Justizvollzugsanstalten so viele Freiheiten und so viele Vollzugslockerungen.
Der Antrag der CDU, den Langzeitausgang für Gefangene auf 14 Tage zu begrenzen und den Langzeitausgang für zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter frühestens nach 12 Jahren zu gewähren, wurde mit den Stimmen von SPD, Linken, FDP und Grünen leider abgelehnt. Trotz mehreren Fluchten in den letzten Jahren haben es die Gefangenen nunmehr auch leichter in den offenen Vollzug zu gelangen. Obwohl der Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten schon heute offensichtlich ist, baut die rot-rote Landesregierung in den nächsten Jahren 169 Stellen im Justizvollzug ab. Die Sicherheit der Bevölkerung bleibt dabei auf der Strecke.
Das rot-rote Strafvollzugsgesetz vernachlässigt die Interessen der Opfer. Während die Opfer von Kriminalität in Brandenburg kaum die Möglichkeit haben, Therapien kostenlos in Anspruch zu nehmen, sollen Gefangene finanzielle Mittel erhalten, wenn sie an kostenlosen Therapien teilnehmen.
Die Verbesserung des Opferschutzes muss endlich ein zentrales Anliegen der gesamten Landesregierung werden. In Brandenburg gibt es einen massiven Bedarf, die Opfer von Straftaten stärker zu unterstützen. Es kann nicht sein, dass Justizminister Volkmar Schöneburg die Privilegien für Strafgefangene ausbaut, aber die Opfer von Kriminalität mit ihren Problemen allein lässt.
Die Opfer brauchen keine warmen Worte, sondern konkrete Hilfe und Unterstützung vor Ort sowie die Berücksichtigung ihrer Interessen bei der Vollzugsplanung. Wir brauchen endlich einen Opferentschädigungsfond in Brandenburg, in den auch ein Teil der Arbeitsvergütung der Gefangenen fließen sollte."