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Eichelbaum begrüßt Einzelhandelskonzept für Jüterbog - Unterstützung durch Rechtssprechung
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- Mittwoch, 20. Januar 2010 09:54
Der CDU-Landtagsabgeordnete und Jüterboger Stadtverordnete Danny Eichelbaum begrüßt die Erstellung einer Einzelhandelskonzeption durch die Stadt Jüterbog.
"Diese Position wird auch durch die neueste Rechtsprechung unterstützt, so der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Das Bundesverwaltungsgericht hat erst kürzlich die Position etablierter Einzelhändler im Wettbewerb mit den Discountern gestärkt. Demnach dürfen Kommunen Discountern nur noch dann eine Genehmigung für die Eröffnung neuer Filialen genehmigen, wenn dadurch nicht bereits bestehende Geschäfte dadurch geschädigt werden. Dies gilt nicht nur für zentrale Innenstadtbereiche, sondern auch für Nebenlagen. Nach dem Urteil kann eine Kommune nunmehr den Bau eines neuen Discount-Lebensmittelmarktes verbieten, wenn die Funktionsfähigkeit der Nahversorgung bereits durch zwei andere nah beieinander liegende Lebensmittelmärkte vorbelastet ist.
Diese Rechtsprechung ist auch ein Bestandsschutz für die Jüterboger Einzelhändler. Jetzt gilt es, in Jüterbog eine lupenreine und rechtsfehlerfreie Einzelhandelskonzeption aufzustellen. Es muss wie in einem Bebaungsplan festgelegt werden, welche Art von Geschäften an welchen Standorten zulässig sind.Ansonsten muss jedes Ansiedlungsverbot von der Stadt Jüterbog stichhaltig begründet werden. Die Discounter werden jetzt versuchen, die Kommunen mit Anträgen für die Eröffnung neuer Filialen zu überfluten, um fehlerhafte Ablehnungsbescheide zu provozieren. "