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Pressemitteilungen / Teltow-Fläming

WAZ Jüterbog-Fläming verzichtet vorerst auf Erstellung von Widerspruchsbescheiden

Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Jüterboger CDU- Stadtverordnete Danny Eichelbaum:

Der WAZ Jüterbog-Fläming verzichtet vorerst im Streit um die Heranziehung von Altanschließern auf die Erstellung von Widerspruchsbescheiden. In einem Schreiben des Präsidenten des Verbandes Deutscher Grundstücksbenutzer e.V., Peter Ohm, an den CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum vom 3.8.2010 heißt es: „ …dass das massive Aufbegehren… letztendlich zu einem Umdenken in der Führungsspitze des WAZ Jüterbog-Fläming zur Führung von Musterprozessen geführt hat. Der WAZ hat nunmehr zumindestens die Option von Musterverfahren nach Abschluss eines im September terminierten Verfahrens eingeräumt und verzichtet bis dahin auch auf die weitere Erstellung von Widerspruchsbescheiden.“

Die Revidierung dieses fragwürdigen und bürgerunfreundlichen Verhaltens durch den WAZ Jüterbog-Fläming ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtsposition der Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht verschlechtert,so Eichelbaum.

Nach dem Zugang der Widerspruchsbescheide blieb den Betroffenen nur noch 1 Monat Zeit, um gegen die Beitragsbescheide Klage zu erheben.

Seit Ende des letzten Jahres hat der WAZ Jüterbog-Fläming als einer der ersten Zweckverbände in Brandenburg damit begonnen, in Jüterbog  Altanschließerbeiträge  von Grundstückseigentümern zu erheben. Viele Grundstückseigentümer sind finanziell nicht in der Lage, die Anwalts-und Gerichtskosten von Klagen gegen die Beitragsbescheide allein zu tragen. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit, sogenannte Prozessgemeinschaften zu bilden. Deren Beteiligte finanzieren gemeinsam ein oder zwei Musterverfahren. Die Verfahrenskosten für die Kläger werden somit erheblich minimiert. Auch in Jüterbog hatten zahlreiche Eigentümer von Grundstücken signalisiert, Prozessgemeinschaften bilden zu wollen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Zweckverband, der die Beiträge erhebt, in einer Vereinbarung erklärt, dass die Ergebnisse der Musterfahren für alle Beteiligten bindend sind.

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