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Pressemitteilungen / Teltow-Fläming

Eichelbaum kritisiert die schleppende Sanierung der Amtsgerichte in Zossen und Luckenwalde

Justizminister Volkmar Schöneburg hat angekündigt, die Amtsgerichte Zossen und Luckenwalde erst im Jahr 2013 zu sanieren. Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum:

" Die Amtsgericht in Luckenwalde befindet sich seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand, das Amtsgericht Zossen genügt ebenfalls nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen. Der Sanierungsbedarf beim Amtsgericht Luckenwalde beträgt 7,4 Mio. Euro, der beim Amtsgericht Zossen 4,1 Mio. Euro. Doch trotz der Entscheidung der Landesregierung, die beiden Gerichtsstandorte zu erhalten, werden beide Amtsgerichte frühestens 2013 saniert. Die rot-rote Landesregierung verschleppt damit die dringend notwendige Sanierung der Amtsgerichte. Dieser unhaltbare Zustand ist gerade für die an den beiden Amtsgerichten tätigen Justizbeschäftigten unerträglich. Die Fehler der von SPD und Linken geplanten Gerichtsstrukturreform werden immer offensichtlicher. Anstatt ein Zukunfts-und Finanzierungskonzept für die Brandenburger Amtsgerichte vorzulegen, belässt Justizminister Volkmar Schöneburg ( Linke)die Amtsgerichte im status quo. Die Amtsgerichte in Luckenwalde und Zossen bleiben damit auch in den nächsten Jahren baufällig und nicht barrierefrei.

Es wäre die Aufgabe des Justizministers gewesen, zunächst finanzielle Mittel für die Sanierung der Amtsgerichte zur Verfügung zu stellen, anstatt durch eine nicht notwendige Änderung der Landgerichtsbezirke sinnlos Kosten in Millionenhöhe für bauliche, personelle und organisatorische Maßnahmen zu verursachen. Vorrang muss die Sanierung der Amtsgerichte und nicht die organisatorische Änderung der Landgerichtsbezirke haben.Positiv hingegen sind die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an den Gerichten, diese Forderung hat die CDU-Fraktion bereits im Jahr 2010 erhoben. So sollen an den Amtsgerichten Personenschleusen im Eingangsbereich errichtet werden. Die Landesregierung reagiert damit auf die tödlichen Vorkommnisse in den Gerichten in Dresden und Landshut im Jahr 2009."

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