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Pressemitteilungen / Teltow-Fläming

CDU lehnt Kreisgebietsreform ab! - Verwaltungsgänge dürfen für die Bürger nicht zu Tagesreisen werden

Zur Diskussion über die zukünftige Kommunalstruktur in Brandenburg erklären der Landrat von Spree Neiße, Harald Altekrüger ( CDU) CDU-Landratskandidat, Danny Eichelbaum MdL und der Bürgermeister der Stadt Trebbin, Thomas Berger ( CDU):

Die vorgelegten Pläne für eine zukünftige Kommunalstrukturreform lehnen wir ab. Sie sind unausgegoren, bürgerfern und kommunalfeindlich.

„Jeden Monat wird durch die Landesregierung oder die SPD die Diskussion um Gemeindefusionen und Kreisgebietsreformen neu entfacht. Der neueste Vorschlag aus dem Innenministerium Brandenburg sieht Landkreise mit mehr als 500 000 Einwohner vor. Das lehnen wir entschieden ab.

Gleiches gilt für den Vorschlag des SPD-Arbeitskreises Kommunalpolitik, nachdem es im Landkreis Teltow-Fläming zukünftig nur noch 5 Gemeinden geben soll.

Die SPD-Vorschläge zur künftigen Kommunalstruktur im Landkreis Teltow-Fläming sind unausgegoren und lebensfremd. Die vorgesehenen Pläne für die Gemeindefusionen, gerade im Norden des Landkreises, gehen eindeutig zu weit.

So sollen beispielsweise die Gemeinden Großbeeren und Ludwigsfelde, als auch die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf zusammengelegt werden, obwohl jede einzelne dieser Gemeinden im Berliner Speckgürtel eigene Wachstums-und Entwicklungspotenziale hat.“, so Danny Eichelbaum.

Für uns kommt eine Kommunalstrukturreform nur auf der Basis einer sachlichen Diskussion, konstruktiver Vorschläge und vor allem im Diskurs mit den betroffenen Bürgern, Kommunen und Landkreisen in Betracht. Der notwendige Meinungsbildungsprozess muss von unten nach oben und nicht von oben nach unten geführt werden.

Vor einer Kommunalstrukturreform muss zunächst geklärt werden, welche Aufgaben die Gemeinden und Landkreise in Brandenburg erfüllen sollen und wie sie hierzu finanziell ausgestattet werden. Landkreise als Außenposten der Potsdamer Landesregierung und Placebo-Gemeinden darf es nicht geben.

Landkreise und Kommunen dürfen nicht so konzipiert sein, dass es den Bürgerinnen und Bürgern unmöglich gemacht wird, ehrenamtliche Tätigkeiten in den Gemeinden, Städten und im Kreistag für ihre Bürger wahrzunehmen. Verwaltungsgänge dürfen für die Bürger nicht zu Tagesreisen werden. Die 1990 durch die Bürger hart erkämpfte Kommunale Selbstverwaltung darf nicht in Frage gestellt werden.

In der Diskussion um eine erneute Kommunalstrukturreform sind für uns folgende Punkte von entscheidender Bedeutung.

  • Politisches Engagement und Mitbestimmung spielen sich insbesondere in den Landkreisen und Kommunen ab. Auf kommunaler Ebene sind Politik und ihre Auswirkungen unmittelbar für den Bürger spürbar. Dagegen schaffen anonyme Super-Kreise mehr Bürgerferne.
  • Für die Bürgerinnen und Bürger ist ihr Landkreis und ihre Gemeinde ihre vertraute Heimat mit seinen typischen Besonderheiten, kein schlichtes Verwaltungskonstrukt. Wer diese Kreis-und Gemeindestrukturen zerschlägt, der berührt damit auch wesentliche Organisationsstrukturen des öffentlichen Lebens.
  • Subsidiarität bedeutet, dass man Eigenverantwortung vor Regulierung stellt. Danach sollen bei staatlichen Aufgaben zuerst und im Zweifel untergeordnete, lokale Einheiten wie Landkreise oder Kommunen für die Lösung und Umsetzung zuständig sein.
  • Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen kann es nur geben, wenn man auch Akteure und Freiheiten dafür hat. Mit wenigen großen Landkreisen und Kommunen wird dieser Wettbewerbsgedanke im Land bedeutungslos.
  • Die im Landtag eingerichtete Enquetekommission ist ein geeignetes Gremium, in dem auch die Positionen der Kreise und Gemeinden einfließen können und müssen.
  • Auch in Zeiten des Internets müssen Behörden und andere Einrichtungen für die Menschen in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Landkreise in denen der Gang zum Landratsamt zur Tagesreise wird, lehnen wir konsequent ab.
  • Bevor überhaupt über Strukturen gesprochen werden kann, ist zu klären, welche Aufgaben künftig erfüllt werden müssen und wie diese mit der Haushaltskonsolidierung zu vereinbaren sind.

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