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Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist Handlungsauftrag an die Brandenburger Landesregierung - Jetzt muss ein umfassendes Nachtflugverbot durchgesetzt werden
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- Freitag, 20. September 2013 06:41
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg im Flugroutenverfahren der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:
Das ist eine gute Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die jetzt zumindestens in der Zeit von 22 bis 6 Uhr von Nachtflügen verschont bleiben. Gleichzeitig ist das Urteil ein klarer Handlungsauftrag an die rot-rote Landesregierung, in den Verhandlungen mit dem Land Berlin ein umfassendes Nachtflugverbot auch für die anderen BER-Anrainergemeinden durchzusetzen.
Das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 06 Uhr ist die direkte Folge der falschen Standortentscheidung von 1996. Nur durch ein umfassendes Nachtflugverbot wird ein Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Anwohner und den Forderungen des Flughafens gewährleistet.
Notfalls kann die Brandenburger Landesregierung auch ohne die Zustimmung des Bundes und des Landes Berlin in einem Planergänzungsverfahren das Nachtflugverbot am Flughafen BER durchsetzen.