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Pressemitteilungen / Wahlkreis

Familie aus der Gemeinde Rangsdorf erringt juristischen Teilerfolg

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Teilerfolg für die betroffene Familie. Das ist begrüßenswert. Weitere für die Familie relevanten Rechtsfragen müssen nunmehr vom Oberlandesgericht Brandenburg geklärt werden. Unabhängig davon bleibt das Land Brandenburg aufgefordert, die Familie unbürokratisch zu unterstützen und sie gegebenenfalls im Rahmen der Amtshaftung finanziell zu entschädigen.

Hintergrund: Wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung sollte die Familie in Rangsdorf ihr Haus an den ursprünglichen Eigentümer verlieren und dieses abreißen. Der Bundesgerichtshof entschied heute, dass das Zivilverfahren teilweise vom Oberlandesgericht Brandenburg neu verhandelt werden muss, das Haus bestehen bleiben kann und die Mehrkosten für den Haubau gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden können.

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