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Eichelbaum: Abrissverfügung für geschütztes Denkmal in Großbeeren rechtlich fraglich
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- Mittwoch, 10. Februar 2010 01:33
Der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum hegt Zweifel, ob die von Kulturministerin Martina Münch (SPD) verfügte Abrissgenehmigung des denkmalgeschützten Bauernhauses in der Dorfaue 20, in Großbeeren rechtlich zu vertreten ist.
"Ich habe erhebliche Zweifel, ob die von der zuständigen Ministerin Martina Münch (SPD) verfügte Abrissgenehmigung rechtlich einwandfrei ist. Jahrelang wurde das über 110 Jahre alte kulturhistorische Denkmal aus guten Gründen unter Denkmalschutz gestellt. Und nun, 100 Tage nach dem Regierungswechsel zu Rot-Rot, soll sich die Sach-und Rechtslage unter einer sozialdemokratischen Kulturministerin plötzlich geändert haben. Das ist nicht nachvollziehbar. Ich werde deshalb nach Artikel 56 der Brandenburgischen Landesverfassung von meinem Recht als Abgeordneter Gebrauch machen und zu diesem Vorgang Akteneinsicht beantragen. Gleichzeitig werde ich im Landtag Brandenburg an die Landesregierung folgende Anfrage richten:
Kleine Anfrage an die Landesregierung
Abriss eines kulturhistorischen Denkmals in Großbeeren
Die ehemalige Ministerin für Hochschule, Kunst und Kultur, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka war bis zum Ende ihrer Amtszeit bemüht, ein kulturhistorisch bedeutsames Denkmal, in der Dorfaue 20, in Großbeeren ( Landkreis Teltow-Fläming) zu erhalten. Laut Medienberichten vom 29.01.2010 soll nunmehr die zuständige Ministerin Martina Münch den Abriss des Denkmals verfügt haben.
Ich frage die Landesregierung:
1.Wurde die Abrissverfügung bereits vollzogen, wenn ja, wann?
2.Welche maßgeblichen Veränderungen in der Beurteilung des Denkmalwertes lagen der Entscheidung der Ministerin zu Grunde?
3.Haben sich die tatsächlichen und rechtlichen Bewertungsmaßstäbe innerhalb der letzten 100 Tage verändert, wenn ja, welche und auf welcher rechtlichen Grundlage?
4.Wie sind hierzu die Voten der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde zu bewerten, wie sind diese ausgefallen? ( bitte beifügen) 5.Hat der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming persönlich Einfluss auf die Entscheidung der Ministerin genommen, wenn ja, wann und wo hat es entsprechende Gespräche mit der zuständigen Ministerin gegeben?
6.Kann die Landesregierung ausschließen, dass außerhalb des formalen Entscheidungsverfahrens politische Interventionen oder Einflüsse einzelner Verantwortungsträger für die Ministerentscheidung von Bedeutung waren?"