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Eichelbaum: Beitragserhebung gegenüber Altanschließern stoppen - Rechtssicherheit schaffen. CDU bringt Gesetzentwurf für Musterklagen ein
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- Dienstag, 16. April 2013 19:41
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach öffentliche Abgaben etwa für Abwasserentsorgungseinrichtungen nicht zeitlich unbegrenzt rückwirkend erhoben werden dürfen, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:
Ich fordere die Abwasserzweckverbände im Landkreis Teltow-Fläming auf, vorerst keine weiteren Bescheide an Altanschließer zu verschicken, bis das Brandenburger Kommunalabgabengesetz entsprechend den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes geändert wurde. Erst müssen Rechtssicherheit und Klarheit für die Bürger und Verbände geschaffen werden. Die Durchsetzung möglicherweise rechtswidrigen Beitragsbescheide muss sofort gestoppt werden.
Der Staat hat nicht das Recht, in die Geldbörsen der Brandenburger zu greifen, nur weil einige Abwasserzweckverbände über 20 Jahre lang keine rechtswirksamen Satzungen auf den Weg gebracht haben und der Landesgesetzgeber nicht in der Lage gewesen ist, ein verfassungsgemäßes Kommunalabgabengesetz zu verabschieden.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Rechte der Beitragszahler gestärkt worden. Die Besitzer von Grundstücken, die bereits vor der Wende an öffentliche Wasser- und Abwasseranlagen angeschlossen waren, und für Anlagen zahlen sollen, die nach 1990 gebaut wurden., können jetzt wieder Hoffnung haben. Die Karlsruher Richter haben festgestellt, dass aus dem Rechtsstaatsprinzip das Gebot der "Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit" folgt. Dieses schützt davor, "dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können".
Gleichzeitig hat die CDU-Landtagsfraktion einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in den Landtag einbringen. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinfachung für alle Brandenburger vor, die die festgelegten Beiträge zur Kommunalabgabe auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Für solche Verfahren sollen nach dem Gesetzentwurf Musterklagen durchgeführt werden können.
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