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Presseecho / Landtag

CDU will mehr Schutz für Opfer von Verbrechen

Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag hat von der Landesregierung verstärkte Anstrengungen beim Schutz von Kriminalitätsopfern verlangt. Der Rechtsexperte Danny Eichelbaum legte dazu gestern ein Sechs-Punkte-Programm mit konkreten Forderungen vor. Darin ist unter anderem die Einsetzung eines Opferbeauftragten vorgesehen, der als Vermittler zwischen Opfern, Justiz und Polizei fungieren soll. Zudem sollte jährlich ein Opferschutzbericht verfasst werden. Ein weiterer Punkt sieht die Beteiligung der Opfer bei Entscheidungen über die Aussetzung einer Reststrafe vor. Vor wenigen Wochen hatte das Landeskabinett ein neues Strafvollzugsgesetz gebilligt. Eichelbaum kritisierte, dieses stelle die Interessen der Straftäter vor den Opferschutz.

Im Frühjahr soll das Gesetz im Landtag diskutiert werden. dapd

Quelle: Schweriner Volkszeitung, 03.01.2013

18 Wohnungen für gefährliche Straftäter Gesetz zur Sicherungsverwahrung im Kabinett

Bei der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzt Brandenburg auf Therapie und Freiheit statt Wegschließen. Das geht aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung hervor, den das rotrote Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedet hat. Die CDU kritisierte das Papier. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz-und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strengerBeachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie ausgerichtet.

Erstmals erhielten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf die Therapie. Das Gesetz gewährleiste ebenso eine Resozialisierung der Straftäter wie den Schutz der Bevölkerung.

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Streit um Resozialisierung - Kabinett billigt Schöneburgs Justizreform / Heftige Kritik der CDU

Die rot-rote Landesregierung hat gestern den Weg für das umstrittene Vollzugsgesetz von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) im Kabinett freigemacht. Der Strafvollzug wird stärker auf die Wiedereingliederung von Tätern ausgerichtet. Dazu soll das Therapie-Angebot verbessert werden. Außerdem wird die Haft insgesamt gelockert: durch längere Besuchszeiten, mehr Freigänge und eine Erweiterung des offenen Vollzugs.

Heftig umstritten ist vor allem der Plan, dass Schwerverbrecher bereits zum Haftantritt einen Antrag auf Urlaub stellen können. Bislang war das erst nach zehn Jahren der Fall. „Das ist unverantwortlich und verstößt gegen das Rechtsempfinden vieler Brandenburger Bürger“, kritisierte Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion.

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Termin für Schließung der Frankfurter Haftanstalt offen

Das Justizministerium hält an den Plänen zur Schließung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Frankfurt (Oder) fest. Zum Standortkonzept des Ministeriums, das die Aufgabe dieses Gefängnisses vorsehe, seien Gespräche mit den Gewerkschaften und mit der Stadt Frankfurt geführt worden, teilte Minister Volkmar Schöneburg (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage mit. "Im Ergebnis haben sich keine Alternativen zur Schließung der Anstalt ergeben", fügte er an. Ein Termin dafür stehe jedoch noch nicht fest. Durch die Schließung werden etwa 50 Bedienstete eingespart, wie es weiter heißt. Angesichts des noch offenen Schließungstermins sei noch nicht entschieden, wohin die Frankfurter JVA-Beschäftigten versetzt werden. Die Einsparungen bei den Sachkosten lägen bei etwa 104 000 Euro im Jahr. Die verbliebenen Gefangenen sollen in der JVA Cottbus untergebracht werden. Ende September saßen in Frankfurt 42 Häftlinge ein, darunter 32 Untersuchungsgefangene. Der CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum warf Schöneburg vor, sich vor Entscheidungen zu drücken. Die Gefängnisse seien seit 2009 unterbelegt. Seit drei Jahren diskutiere die Landesregierung über die Strafvollzugsplanung und seit drei Jahren gebe es keine Entscheidungen. dapd

Quelle: Schweriner Volkszeitung, 26.11.2012

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