Das lange Warten vor dem Sozialgericht - Opposition kritisiert Verfahrensdauer / Zu wenig Personal / Ministerium weist Vorwürfe als "tendenziös" zurück
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- Montag, 26. November 2012 07:44
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Dieser Spruch gilt in Brandenburg derzeit ganz besonders: In der Sozialgerichtsbarkeit etwa müssen Kläger durchschnittlich eineinhalb Jahre auf ein Urteil warten.
Potsdam. In Brandenburg dauern Gerichtsverfahren immer länger. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU- Rechtspolitikers Danny Eichelbaum her- vorgeht, müssten Kläger, die ein Zivil- verfahren vor dem Landgericht führten, durchschnittlich 10,5 Monate auf ein Urteil warten. Im Jahr 2009 waren es nur neun Monate, der Bundesdurch- schnitt liegt bei acht Monaten. Und die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten im Land ist ja fast schon legendär: 16,3 Monate wartet ein Kläger derzeit durch- schnittlich auf sein Urteil.