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Presseecho / Landtag

Das lange Warten vor dem Sozialgericht - Opposition kritisiert Verfahrensdauer / Zu wenig Personal / Ministerium weist Vorwürfe als "tendenziös" zurück

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Dieser Spruch gilt in Brandenburg derzeit ganz besonders: In der Sozialgerichtsbarkeit etwa müssen Kläger durchschnittlich eineinhalb Jahre auf ein Urteil warten.

Potsdam. In Brandenburg dauern Gerichtsverfahren immer länger. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU- Rechtspolitikers Danny Eichelbaum her- vorgeht, müssten Kläger, die ein Zivil- verfahren vor dem Landgericht führten, durchschnittlich 10,5 Monate auf ein Urteil warten. Im Jahr 2009 waren es nur neun Monate, der Bundesdurch- schnitt liegt bei acht Monaten. Und die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten im Land ist ja fast schon legendär: 16,3 Monate wartet ein Kläger derzeit durch- schnittlich auf sein Urteil.

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CDU will Stasi-Check ausweiten lassen - Woidke: Fälle bei der Polizei sind lange bekannt

Nach Bekanntwerden von drei Stasi-Fällen bei der brandenburgischen Polizei hat die CDU erneut eine umfassende Überprüfung in Polizei und Justiz verlangt. Wie ihr rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum gestern sagte, werde die „lasche Überprüfungspraxis von Rot-Rot“ immer neue Stasi-Fälle nach sich ziehen. Die CDU verlangt einen Stasi-Check für Mitarbeiter ab Besoldungsgruppe A 9, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Führungsposition.

Das RBB-Magazin „Klartext“ hatte von drei ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern berichtet, die heute in führenden Positionen der Polizei tätig sind. Alle drei sollen Untersuchungsführer des Mielke-Ministeriums gewesen sein.

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Fußfessel jetzt auch in Brandenburg - Einsatz bei Gewaltstraftätern soll ein Plus an Sicherheit bringen

Sexual- und Gewaltstraftäter können künftig auch in Brandenburg nach ihrer Freilassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Der Landtag in Potsdam stimmte gestern mehrheitlich der Umsetzung eines entsprechenden Staatsvertrages zu. Das Land tritt damit der in der hessischen Stadt Bad Vilbel bestehenden gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder bei.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) betonte in der Landtagsdebatte, dass das Land Brandenburg in Zukunft nur maßvoll von dem neuen Instrument Gebrauch machen werde. Bis jetzt liege keine gerichtliche Anordnung zum Tragen des Geräts vor. Jährlich erwartet Schöneburg höchstens drei bis fünf Fälle.

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CDU will Fußfessel bei Freigängen einsetzen

Potsdam (dpa) Die CDU in Brandenburg fordert einen großzügigen Einsatz der elektronischen Fußfessel für Straftäter. So soll sie beispielsweise eingesetzt werden, wenn ein Häftling Lockerungen wie Ausgang bekommt. "Die elektronische Fußfessel muss im Rahmen eines Modellprojektes getestet werden", teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Björn Lakenmacher, am Mittwoch mit. Das technische Hilfsmittel könnten die Sicherheit fördern und Polizeibeamte entlasten. Einen entsprechenden Antrag will die Fraktion an diesem Donnerstag im Landtag einreichen.

"Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Brandenburg", so der justizpolitische Sprecher, Danny Eichelbaum. Er verwies auf Straftäter, die einen Ausgang zur Flucht genutzt hatten. Zuletzt war dies am 21. Oktober der Fall: Ein 23-Jähriger war bei einem begleiteten Ausflug aus dem Maßregelvollzug in Teupitz entkommen. Er wurde bislang nicht gefasst. Der Mann war in Berlin wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und sollte wegen einer Suchterkrankung behandelt werden.

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