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CDU-Fraktion bringt Gesetzentwurf zu Musterklagen bei Altanschliesserbeiträgen ein

DANNY EICHELBAUM: MIT MUSTERKLAGEN ZU MEHR VEREINFACHUNG, RECHTSSICHERHEIT UND WENIGER VERFAHRENS- UND PROZESSKOSTEN

Die CDU-Frak­ti­on hat heute im Land­tag Bran­den­burg einen Ge­setz­ent­wurf ein­ge­bracht, der dafür Sorge tra­gen soll, dass für die im Lande an­hän­gi­gen „Al­t­an­schlie­ßer­ver­fah­ren“ Mus­ter­kla­gen durch­ge­führt wer­den kön­nen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke, darunter die hiesige Landtagsabgeordnete der Linken,Kornelia Wehlan, die SPD -Landtagsabgeordnete Prof.Dr. Sieglinde Heppener und der Landtagsabgeordnete,Christoph Schulze, lehnten sowohl den Gesetzentwurf, als auch die Überweisung in den Innenausschuss ab. Erst gestern hat das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage der Siedlungs,-Bau-und Verwaltungsgesellschaft Jüterbog gegen den Wasser-und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming stattgegeben.

Dazu sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Spre­cher der CDU-Frak­ti­on: „Unser Ge­setz­ent­wurf soll die Ver­fah­ren der so­ge­nann­ten „Al­t­an­schlie­ßer“ ver­ein­fa­chen, für mehr Rechts­si­cher­heit sor­gen und Pro­zess­kos­ten auf bei­den Sei­ten – den Be­klag­ten und den Klä­gern – re­du­zie­ren. Oft verweigern die Abwasserverbände in Brandenburg ihre Zustimmung zu Musterklagen.Somit können sich die Bürger nicht zu Klagegemeinschaften zusammenschliessen und müssen hohe Gerichts-und Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen. Das wollen wir ändern.

Unser Ge­setz­ent­wurf sieht vor, dass bis zu fünf Wi­der­sprü­che ge­sam­melt und vor Ge­richt ent­schie­den wer­den kön­nen. Diese bis zu fünf Wi­der­sprü­che bil­den dann ein Mus­ter­ver­fah­ren. Alle an­de­ren Wi­der­sprü­che – zu Wei­len bis zu 1.000 Ver­fah­ren – ruhen bis dahin. Die Wi­der­spruchs­füh­rer der ru­hen­den Ver­fah­ren wer­den aber als Bei­ge­la­de­ne am Mus­ter­ver­fah­ren be­tei­ligt. Da­durch kann eine Viel­zahl an Ge­richts­ver­fah­ren ver­hin­dert wer­den. Das hat zur Folge, dass we­ni­ger Kos­ten für die kla­gen­den Bür­ger und dem be­klag­ten Staat ent­ste­hen und die Gerichte entlastet werden.

Die Wi­der­spruchs­quo­te bei den Altnaschliesserbeiträgen ist hoch, den­noch fürch­ten be­trof­fe­ne Bür­ger das Pro­zess­ri­si­ko und ver­zich­ten häu­fig auf eine Klage. Das Ver­fah­ren einer Sam­mel­kla­ge könn­te vie­les ver­ein­fa­chen.

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