Gute Nachricht für alle Gartenfreunde und Besucher von Knutfeuern - Landesregierung zum Umgang mit Lager- und Brauchtumsfeuern
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- Donnerstag, 19. Februar 2015 08:21
Luckenwalde. Endlich scheint Klärung in Sachen „Lagerfeuer-Problem" in Sicht, wie Danny Eichelbaum (CDU) erklärt: Anfang des Jahres hatte die Landesregierung in unserer Region für Verwirrung gesorgt. Die Regierungsbeamten stellten in Frage, ob Weihnachtsbäume auf sog. Traditionsfeuern, die in unserer Region häufig stattfinden, weiterhin verbrannt werden können und ob kleine Holzfeuer, z.B. in Kleingärten weiterhin genehmigungspflichtig sind.
So informierte das Referat 51 von Abteilung 5 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 5.1.2015 die Landkreise und kreisfreien Städte darüber, dass Weihnachtsbäume überlassungspflichtiger Abfall wären, weshalb das Verbrennen von Weihnachtsbäumen gemäß § 4 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung sowie § 7 Abs. 1 Satz 3 Landesimmissionsschutzgesetz verboten sei.