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Presseecho / Teltow-Fläming

Polizeireform: Wache Zossen bleibt als Revier erhalten

Zufrieden hat Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B ) die Entscheidung von Innenminister Dietmar Woidke (SPD) zur Kenntnis genommen, Zossen nun doch als Polizeistandort – wenn auch nur als Revier und nicht als 24-Stunden-Wache – erhalten zu wollen. „Das ist zumindest ein Teilerfolg“, sagte sie. Noch in der vergangenen Woche hatte sie dem Minister während einer Beratung in Brandenburg/Havel vorgerechnet, dass die seiner Entscheidung für eine Schließung der Wache zugrunde liegenden Zahlen und Einschätzungen falsch sind. „Man übersieht in Potsdam, dass unsere Region boomt“, so die Rathauschefin. Schon jetzt wohnen im Einzugsbereich der Wache in Zossen mehr als 61 000 Menschen. Tendenz steigend. Auch der CDU-Land- und Kreistagsabgeordnete Danny Eichelbaum begrüßte die Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung“. Der Kampf für den Erhalt habe sich gelohnt. „Bis zur endgültigen Entscheidung des Innenministeriums über die Polizeistr  ukturreform muss jetzt dafür geworben werden, dass es im Norden des Landkreises Teltow-Fläming mindestens eine 24-Stunden-Polizeiwache gibt“, so Eichelbaum. Harsche Kritik an der geplanten Polizeireform kommt auch von Ortwin Baier (SPD). Der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow beklagt ebenso wie Schreiber, dass der Bevölkerungszuwachs insbesondere im Speckgürtel von Berlin „keine adäquate Berücksichtigung“ findet. Bis heute habe er noch nicht verstanden, wie trotz eines Stellenabbaus von 1900 Polizeibeamten die Sicherheit und Präsenz vor Ort künftig glaubhaft gewährleistet werden solle. (Von Fred Hasselmann)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 07.05.2011

Verboten, aber nicht verschwunden - Neonazi-Organisation „Freie Kräfte Teltow-Fläming“ darf nicht weiter existieren

„Endlich“, sagt gestern Jörg Wanke, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) „Zossen zeigt Gesicht“. „Endlich wurden heute die Freien Kräfte Teltow-Fläming als verfassungsfeindliche Organisation verboten.“

Auch Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B) ist zufrieden mit der Entwicklung: „Zeit wird’s!“, sagte sie zu dem Verbotsverfahren.

Genau dieselben Worte wählt der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreistags Teltow-Fläming, Christoph Schulze. „Ich trample seit dem 27. Januar 2010, als die Rotznasen versucht hatten, die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocaust zu stören, dem Innenminister – erst Rainer Speer und dann Dietmar Woidke – auf den Füßen herum, damit sie etwas tun.“

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Kreistagsgeflüster: Unzeit

Gerade war es so schön ruhig geworden. Landrat Peer Giesecke (SPD) konnte erstmals nach den Querelen um ihn durchatmen. Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwälte aus Neuruppin gegen ihn gerieten in Vergessenheit; sein Versuch, den Ex-Mann seiner Frau zu seinem persönlichen Referenten zu machen, ebenso. Normalität bahnte sich an. Und dann meldet sich die FDP zu Wort. Sieben dürre Zeilen umfasst ihre Pressemitteilung. Aber die haben es in sich.

„Der Landrat sollte sein Amt ruhen lassen!“ So lautet die Überschrift der Nachricht, die im Kreistag einige Unruhe auslösen dürfte. Als Politiker der besonders oppositionellen Partei Plan B von Giesecke gleiches forderten, konnte man dies als politisches Geplänkel abtun – das seine Wurzeln in Zossen und dem dortigen Bürgermeisterwahlkampf hat. Bei der FDP sieht die Sache anders aus.

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„Die Spitze der Aufklärung“ - Eichelbaum contra Giesecke

Danny Eichelbaum bringt wieder ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Peer Giesecke (SPD) zur Sprache. Der CDU-Politiker hat eine sogenannte Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Er will unter anderem wissen: „Liegen zureichende Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens von Landrat Peer Giesecke rechtfertigen?“ Eichelbaum will dies zudem im Innen- und Rechtsausschuss ansprechen.

Gegen den Landrat wird seit dem Sommer 2010 wegen Korruptionsverdachts ermittelt; im März wurden deshalb Diensträume und Privathaus von Giesecke durchsucht. Eichelbaum, der Rechtsanwalt ist, weist darauf hin, dass Straf- und Disziplinarverfahren gleichzeitig durchgeführt werden können. Bei beiden gelte der Grundsatz der Unschuldsvermutung.

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