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Presseecho / Landtag

Warnschussarrest für jugendliche Täter wird eingeführt

U-Bahn-Schläger oder andere jugendliche Straftäter können künftig auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen.

Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni 2012 verabschiedetes Gesetz.

Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.

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Häftling springt über Zaun - Dritte Flucht des Jahres in Brandenburg

Ein Häftling ist aus dem offenen Vollzug in Brandenburg/Havel geflohen. Der 41-Jährige war am Sonntag über einen Zaun geklettert und weggelaufen, wie es im Justizministerium hieß. Dies war das dritte Mal in diesem Jahr, dass ein Häftling aus dem offenen Vollzug in Brandenburg geflohen ist.

Der 41-jährige Strafgefangene hatte seit Mai eine Ersatzhaftstrafe wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz abgesessen, hieß es weiter. Er sollte im September entlassen werden. Auf eine Fluchtgefahr habe nichts hingedeutet, betonte Ministeriumssprecher Frank Schauka. Der Mann gelte als ungefährlich.

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Häftling geflohen: Neunter Ausbruch in zwei Jahren. Schon wieder ist ein Gefangener aus dem offenen Vollzug entkommen. Der Mann konnte aus der JVA Brandenburg/Havel fliehen

Danny Eichelbaum von der CDU wittert eine ideologische Strafvollzugspolitik.

von unserem Redaktionsmitglied Manja Nowitzki und dapd Schon wieder ist ein Gefangener aus einem Brandenburger Gefängnis entwichen. Am Sonntagnachmittag gelang es einem 41-Jährigen, über einen Zaun zu klettern und wegzulaufen. Der Mann saß seit Mitte Mai wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) und sollte voraussichtlich im September entlassen werden. Er gilt als ungefährlich. Es ist nach Angaben des Justizministeriums in Potsdam der dritte Fall in diesem Jahr und der neunte Gefängnisausbruch in den vergangenen zwei Jahren im Land. 2009 waren fünf Gefangene aus dem offenen Vollzug entwichen.

Erst im März hatte sich ein 30-Jähriger bei einem begleiteten Ausgang in Cottbus aus dem Staub gemacht. Der Häftling war gemeinsam mit zwei Beamten zu Besuch bei seiner Großmutter in Bad Liebenwerda (Elbe-Elster). Trotzdem gelang es ihm, durch ein Badfenster zu türmen. Wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung sollte der Mann noch bis 2015 eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen verbüßen.

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Justitia in Not - Bis 2018 soll jede fünfte Stelle an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen gestrichen werden

Wenn in brandenburgischen Gefängnissen ein Häftling aus seiner Zelle möchte, passen zwei Beamte auf. Der eine öffnet die Tür, der andere sichert sie. „So sind die Vorschriften – damit niemandem etwas passiert“, sagt Willi Köbke, Landesvorsitzender der Gewerkschaft für Strafvollzug (BSBD). Nun fürchtet er: „Diese Sicherheit werden wir bald nicht mehr geben können.“ Er vermutet, dass auch die Rechte der Gefangenen wegen Personalmangels bald nicht mehr gewährleistet würden.

Verantwortlich für Köbkes Sorgen ist der Entwurf zur „Personalbedarfsplanung bis 2018“, den Finanzminister Helmuth Markov (Linke) vorgelegt hat. Bei Justizverbänden und Gewerkschaften sorgt das Papier für massive Entrüstung. Sowohl BSBD als auch die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) bezeichnen die Sparpläne als „wüste Orgie der Stellenstreichungen“, die eine funktionierende Justiz zerschlage.

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