Warnschussarrest für jugendliche Täter wird eingeführt
- Details
- Samstag, 07. Juli 2012 04:48
U-Bahn-Schläger oder andere jugendliche Straftäter können künftig auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen.
Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni 2012 verabschiedetes Gesetz.
Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.