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Presseecho / Landtag

Freiheitsstrafe bei Schwarzfahren - Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis

Ein Vorstoß des brandenburgischen Justizministers, Stefan Ludwig (Linke), Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat zu ahnden, sondern als Ordnungswidrigkeit, ist heftig umstritten. Die CDU hält dagegen: Ohne Ticket fahren, sei kein Kavaliersdelikt. Die Anhänger einer Herabstufung des Delikts erhoffen sich auch eine Entlastung der Justiz und der Staatskasse.

Potsdam. Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, der zahlt normalerweise eine Geldstrafe. Das Delikt nennt sich „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen und ist im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs geregelt. Möglich ist auch eine Freiheitsstrafe, die aber nur selten verhängt wird. Öfter allerdings müssen Schwarzfahrer dennoch ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen können. Sie sitzen eine sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe ab. 

Diese Regelung, die stets immense Kosten für den Staat verursacht, ist aktuell heftig umstritten. Eine Reihe von Justizministern der Länder, so auch Brandenburgs Ressortchef Stefan Ludwig (Linke), halten den Paragrafen nicht mehr für zeitgemäß. Sie wollen die Regelung im Juni bei der nächsten Justizministerkonferenz im thüringischen Eisenach möglichst kippen. Dazu wurde eine extra Arbeitsgruppe mit Justizexperten der Länder gebildet, an der auch der Bund beteiligt ist.

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Weniger Knackis, mehr Ausgang

Die CDU rügt den „täterfreundlichen Strafvollzug“ in Brandenburg. Obwohl es immer weniger Strafgefangene gibt, nehmen Freigänge und Hafturlaube unter der rot-roten Regierung zu. 2013 gab es 6560 Vollzugs-Lockerungen für damals 1359 Häftlinge. 2016 waren es nur noch 1227 Insassen, aber 7685 Aus- nahmen, teilte das Justizministerium auf Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum (44) mit. „Das ver- stößt gegen das Rechtsempfinden vieler Bürger“, so Eichelbaum, „Wir wollen, dass Verbrecher ihre gerechte Strafe verbüßen und nicht in kürzester Zeit in den Genuss von Vollzugslockerungen kommen.“ Sb

Quelle: B.Z., 15.02.2018

Mehr Kooperationen gefordert - Danny Eichelbaum (CDU) fordert als Vorsitzender des Landtags-Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung einen Ausbau des „PlusBus“-Netzes in der Fläming-Region

Teltow-Fläming. „Verkehrspolitik muss auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sein“ sagt Danny Eichelbaum. Seit 2015 ist der aus Jüterbog stammende CDU-Politiker Vorsitzender des Landtags-Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung. Der Erhalt wichtiger Busverbindungen im Land und deren Ausbau gehören für ihn zu den wichtigsten Themen. Dazu zählt er den Kreisgrenzen überschreitenden Verkehr zwischen Jüterbog und Treuenbrietzen. 

Entscheidung brachte Unmut der Bürger

„Die im vergangenen Jahr von der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (VTF) getroffene Entscheidung, diese Busverbindung zu kappen, hat zu viel Unmut bei den Bürgern geführt“, sagt Eichelbaum, „der Erhalt dieser Linie liegt im Interesse des Kreises Teltow-Fläming und der Stadt Jüterbog. Sie ermöglicht Schülern aus Treuenbrietzen, in Jüterbog die Evangelische Grundschule zu besuchen, und ist wichtig für die Berufspendler in beide Richtungen.“ Der CDU-Mann fordert, dass Verkehrsunternehmen mehr über den Tellerrand schauen und Städte und Kreise stärker überregional zusammenarbeiten. Die inzwischen gemeinsam von Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark, der Stadt Treuenbrietzen, dem VTF und dem Landesamt für Bauen und Verkehr gefundene Rufbus-Lösung ist für Eichelbaum ein Beweis, dass das auch möglich ist. Bis Ende Februar verbindet ein Rufbus beide Städte. Ab Frühjahr soll mit einem regionalen Busunternehmen die Verbindung wieder angeboten werden. „Die Schließung der Buslinie ist vom Tisch“, so Eichelbaum.

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Acht Straftäter vorzeitig aus U-Haft entlassen - CDU vermutet Überlastung der Gerichte

Potsdam (thi) Seit 2009 mussten in Brandenburg acht mutmaßliche Kriminelle aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Eröffnung der Hauptverhandlungen sich zu lange hinzog. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum handelte es sich bei den Delikten um Raub, Körperverletzung, Wohnungseinbruch, bandenmäßige räuberische Erpressung und sexuellen Missbrauch von Kindern. Einer der Angeklagten erschien später nicht zur Verhandlung und musste polizeilich gesucht werden. Betroffen war in einem Fall das Landgerichts Potsdam, die restlichen Fälle ereigneten sich alle im Landgerichtsbezirk Cottbus.

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