Freiheitsstrafe bei Schwarzfahren - Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
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- Montag, 19. Februar 2018 22:43
Ein Vorstoß des brandenburgischen Justizministers, Stefan Ludwig (Linke), Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat zu ahnden, sondern als Ordnungswidrigkeit, ist heftig umstritten. Die CDU hält dagegen: Ohne Ticket fahren, sei kein Kavaliersdelikt. Die Anhänger einer Herabstufung des Delikts erhoffen sich auch eine Entlastung der Justiz und der Staatskasse.
Potsdam. Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, der zahlt normalerweise eine Geldstrafe. Das Delikt nennt sich „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen und ist im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs geregelt. Möglich ist auch eine Freiheitsstrafe, die aber nur selten verhängt wird. Öfter allerdings müssen Schwarzfahrer dennoch ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen können. Sie sitzen eine sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Diese Regelung, die stets immense Kosten für den Staat verursacht, ist aktuell heftig umstritten. Eine Reihe von Justizministern der Länder, so auch Brandenburgs Ressortchef Stefan Ludwig (Linke), halten den Paragrafen nicht mehr für zeitgemäß. Sie wollen die Regelung im Juni bei der nächsten Justizministerkonferenz im thüringischen Eisenach möglichst kippen. Dazu wurde eine extra Arbeitsgruppe mit Justizexperten der Länder gebildet, an der auch der Bund beteiligt ist.