Eichelbaum: Ausfertigungs-und Verkündungsgesetz ist verfassungswidrig
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- Sonntag, 22. November 2009 20:04
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum hat heute in seiner Rede im Plenum deutlich gemacht, dass das Brandenburger Ausfertigungs-undVerkündungsgesetz verfassungswidrig ist.
"Das Gesetz verstößt gegen Art. 75 der Landesverfassung. Dem Landtagspräsidenten steht nach Art. 75 der Verfassung nicht das Recht zu, Gesetzentwürfe sozusagen von Amts wegen in den Landtag einzubringen. Es ist die ureigenste Aufgabe der Abgeordneten und der Landesregierung, Gesetze einzubringen und zu beraten.