Landschaftsschutzgebiet „Wierachteiche – Zossener Heide“ soll vor Gericht erstritten werden - Kreis will gegen Landesplanung klagen
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- Mittwoch, 27. Mai 2015 09:17
Die Kreisverwaltung rechnet fest damit, dass das von ihr betriebene Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Wierachteiche – Zossener Heide“ von der Gemeinsamen Landesplanung untersagt werden wird. Dagegen will man sich wappnen. Der Kreisausschuss befürwortete bereits vorsorgliche rechtliche Maßnahmen.
Luckenwalde. Es sieht ganz danach aus, als ob die Unterschutzstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Wierachteiche – Zossener Heide“ verhindert werden soll. Das wiederum will der Landkreis Teltow-Fläming verhindern. Schließlich hat der Kreistag die Unterschutzstellung beschlossen und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Doch er erwartet eine Unterlassungsverfügung von der Gemeinsamen Landesplanung (GL) gegen das LSG. Damit würde die Errichtung von Windrädern in dem im Regionalplan vorgesehenen Windkrafteignungsgebiet (WEG) 33 ermöglicht. Dagegen will der Kreis rechtzeitig und fristwahrend Rechtsmittel einlegen.