Mindestabstand gefordert
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- Donnerstag, 30. April 2015 18:50
Die Entfernung zwischen neu zu genehmigenden Windkraftanlagen und den nächsten Gebäuden soll mindestens zehnmal so weit sein, wie das jeweilige Windrad hoch ist (Zehn-H-Regel). Das fordert der Kreistag von Teltow-Fläming. Bei seiner Sitzung am Montagabend fasste er mehrheitlich den Beschluss, die Landesregierung aufzufordern, "unverzüglich Möglichkeiten" zu prüfen, "dass künftige Windkraftanlagen einen Mindestabstand des Zehnfachen ihrer Höhe zur zulässigen baulichen Nutzung einzuhalten haben".
Damit folgte der Kreistag der Empfehlung des Umweltausschusses, der wiederum einem Vorschlag der CDU folgte. Danny Eichelbaum, Vorsitzender des Ausschusses und der CDU-Fraktion, begründete diese Abstandsregelung mit der Notwendigkeit, sich an der Akzeptanz der Bevölkerung zu orientieren. Er führte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Landschaftszerstörung, Verlust der Grundstückswerte, Schlagschatten und Infraschall ins Feld. Außerdem habe Bayern auch eine solche Regelung eingeführt, und "was gut ist für Bayern, kann nicht schlecht sein für Teltow-Fläming".