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Presseecho / Teltow-Fläming

Bürgerbegehren unzulässig - Stadtverordnetenversammlung folgt der Verwaltung / Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen

Auf der Baustelle am Rohrteich war es gestern gegen Mittag recht ruhig, die Fahrzeuge standen still, kein Arbeiter weit und breit zu sehen. Aber es war wohl nur eine Frage der Materiallieferung. Denn dem Bau der Skate- und Freizeitanlage steht seit Mittwochabend nichts mehr im Weg. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren, das sich gegen diesen Standort richtete, mehrheitlich für unzulässig erklärt. Die Mitglieder der Fraktionen der Linkspartei, der SPD – außer dem Vorsitzenden Falk Kubitza – sowie der FDP folgten der Begründung der Verwaltung. Demnach waren genügend gültige Unterschriften gesammelt worden, um einen Bürgerentscheid zu beantragen. Formal und rechtlich war das Bürgerbegehren zulässig. Als unzulässig wurden hingegen die Fragestellung und die Begründung eingestuft. Außerdem bemängelte der stellvertretendende Bürgermeister und Rechtsexperte der Stadt Joachim Wasmansdorff die fehlende Kostenaufstellung.

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Baustopp gefordert - Danny Eichelbaum will geplante Arbeiten am Jüterboger Skaterpark unterbinden

„Ich fordere den Bürgermeister der Stadt Jüterbog, Bernd Rüdiger, auf, die geplanten Bauarbeiten für den Skaterpark Am Rohrteich sofort zu stoppen.

Es gibt keinen Grund mit den Bauarbeiten in der nächsten Woche zu beginnen. Im Gegenteil, die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke auf dessen Anfrage mitgeteilt, dass die zunächst bis zum 15.12. 2010 befristete Fördermittelzusage für den Skaterpark nunmehr bis zum 15. Juni 2011 verlängert wird.

( Landtagsdrucksache 5/1958) Dies ist sicherlich auch dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „ Rettet den Rohrteich“ geschuldet. Auch die Baugenehmigung kann zeitlich gestreckt werden. Wenn schon die Landesregierung Rücksicht auf das Begehren der Bürgerinnen und Bürger nimmt, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben, so sollte erst Recht die Stadtverwaltung keine vollendeten Tatsache schaffen. Das darf und kann nicht akzeptiert werden. Gemäß § 15 Abs. 2 der Brandenburger Kommunalverfassung bewirkt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, dass bis zum Bürgerentscheid keine entgegenstehenden Vollzugshandlungen vorgenommen werden dürfen. Ein Baustart wäre ein Schlag ins Gesicht für die über 1000 Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterstützt haben und würde zum Anwachsen der Politikverdrossenheit in Jüterbog beitragen. Jede Bürgerinitiative, die die Voraussetzung für ein Bürgerbegehren erfüllt, hat einen Anspruch darauf, dass die gewählten Stadtverordneten sich frei, ohne Zwang und Unterdrucksetzung, sich mit dem Bürgeranliegen auseinandersetzen und darüber entscheiden.

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Vorbild Elbe-Elster - CDU-Diskussionsrunde zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum

Es ist ein kommunalpolitischer Dauerbrenner: die medizinische Versorgung auf dem Lande. Am Mittwochabend hatte die CDU Jüterbog in den Abtshof eingeladen, um über das Thema zu diskutieren. Die Ortsvorsitzende Karin Meyer begrüßte dazu gleich drei CDU-Landtagsabgeordnete: Sven Petke, Danny Eichelbaum und den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU im Landtag, Michael Schierack.

Als positives Beispiel vermeldete Karin Meyer, dass es gelungen ist, das Krankenhaus als Medizinisches Versorgungszentrum zu nutzen. Andere Fakten stimmten weniger optimistisch. 160 Hausarztpraxen sind ohne Führung, der Altersdurchschnitt der auch in Jüterbog praktizierenden Ärzte nimmt zu.

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Kaufvertrag auf dem Prüfstand - Teltow-Fläming und Stadt Zossen wollen beide dasselbe: die Fischerstraße 26

Es war im Jahr 2005, als die Stadt Zossen das Grundstück Fischerstraße 26 – in unmittelbarer Nachbarschaft mit Polizeiwache und Feuerwehr gelegen – vom Eigentümer kaufen wollte. „Mir ging’s damals vor allem um die Straße“, sagt Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B). Auch ein Erbbaupachtvertrag wäre für sie in Frage gekommen. Der Eigentümer, die kreiseigene Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SWFG) wollte damals mehr als 55 000 Euro von der Stadt Zossen. „Das war uns zu viel“, erinnert sich die Rathauschefin.

Nun, fünf Jahre später, liegt ihr ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zwischen der SWFG als Verkäufer und dem Landkreis Teltow-Fläming als Käufer über genau jenes 3043 Quadratmeter große Grundstück vor. Darin vereinbarter Kaufpreis: 3196 Euro und 36 Cent. Ein „Schnäppchen“ im Vergleich zu jener Kaufsumme, die die Stadt einst nicht zu zahlen bereit war. Doch da das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, hat die Stadt Zossen das ihr gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht. Und das will diese unbedingt nutzen, wie Schreiber öffentlich erklärte. Das wiederum möchte der Landkreis gern verhindern, wie Landrat Peer Giesecke (SPD) inzwischen der Stadt Zossen in einem Schreiben mitteilte. Er bat um eine Fristverlängerung von acht Wochen.

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