Bürgerbegehren unzulässig - Stadtverordnetenversammlung folgt der Verwaltung / Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen
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- Freitag, 29. Oktober 2010 08:42
Auf der Baustelle am Rohrteich war es gestern gegen Mittag recht ruhig, die Fahrzeuge standen still, kein Arbeiter weit und breit zu sehen. Aber es war wohl nur eine Frage der Materiallieferung. Denn dem Bau der Skate- und Freizeitanlage steht seit Mittwochabend nichts mehr im Weg. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren, das sich gegen diesen Standort richtete, mehrheitlich für unzulässig erklärt. Die Mitglieder der Fraktionen der Linkspartei, der SPD – außer dem Vorsitzenden Falk Kubitza – sowie der FDP folgten der Begründung der Verwaltung. Demnach waren genügend gültige Unterschriften gesammelt worden, um einen Bürgerentscheid zu beantragen. Formal und rechtlich war das Bürgerbegehren zulässig. Als unzulässig wurden hingegen die Fragestellung und die Begründung eingestuft. Außerdem bemängelte der stellvertretendende Bürgermeister und Rechtsexperte der Stadt Joachim Wasmansdorff die fehlende Kostenaufstellung.