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Presseecho / Teltow-Fläming

Weniger Geld aus Potsdam - Eichelbaum: Land streicht Kommunen des Kreises zwölf Millionen Euro

Schlechte Nachrichten aus Potsdam: Die Kommunen im Kreisgebiet erhalten im kommenden Jahr deutlich weniger Schlüsselzuweisungen. Dem Finanzausgleichsgesetz zufolge werden es zwölf Millionen Euro weniger als in diesem Jahr sein. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum hin.

Negativ-Spitzenreiter im Landkreis sind demnach die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die 6,5 Millionen Euro weniger erhält, sowie die Stadt Zossen mit einem Minus von 4,6 Millionen Euro. Auch Städte im Süden des Kreisgebiets wie Jüterbog und Luckenwalde müssen mit Einbußen rechnen – Jüterbog wird rund 350 000 Euro weniger erhalten, Luckenwalde rund 600 000 Euro.

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„Wir wollen nur, was uns zusteht“ - Bürgermeister-Mehrheit will jetzt Kuschelkurs mit dem Landkreis beenden

Die Mehrheit der Bürgermeister im Landkreis Teltow-Fläming hat sich auf eine gemeinsame Linie zur zukünftigen Finanzierung der Kitas im Kreis verständigt. Laut Kita-Gesetz des Landes zahlt der Träger der örtlichen Jugendhilfe, der Landkreis Teltow-Fläming, den Trägern einen Zuschuss zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtung in Höhe von 86,3 Prozent im Krippenbereich beziehungsweise von 85,2 Prozent im Kita-Bereich.

Doch das ist zurzeit nur Theorie. „Bisher hatten die meisten Gemeinden mit dem Landkreis eine Vereinbarung, der eine pauschalisierte Erstattung dieser Kosten zu Grunde lag“, erklärt Thomas Berger. Diese Erstattung habe die notwendigen Personalkosten allerdings im Durchschnitt nur zu 70 Prozent abgedeckt. Der Rest ging zu Lasten der jeweiligen Kommunen. Seine Stadt, betont Berger (CDU), Bürgermeister von Trebbin, habe dadurch für das Kita-Personal ein Defizit von bis zu 250 000 Euro zu stemmen, das eigentlich vom Kreis kommen müsste.

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Der Looping des Landrats - Beratung über GmbHs

Einen Fehler mochte er noch immer nicht einräumen. Dafür nahm sich Landrat Peer Giesecke (SPD) in der Kreistagssitzung viel Zeit, um die geänderte Beteiligungsrichtlinie des Kreises zu erläutern.

Das Papier hatte für Wirbel gesorgt, da sich die Abgeordneten damit quasi selbst einen Maulkorb verpasst hatten – und über Kreis-Gesellschaften nur noch nicht öffentlich beraten wollten (die MAZ berichtete). Giesecke beklagte nun, dass in der Öffentlichkeit ein „verzerrtes Bild“ von dem Vorgang gezeichnet worden sei. „Es war nicht unsere Absicht, ausnahmslos nicht öffentlich zu beraten“, sagte er.

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Bürgerbegehren unzulässig - Stadtverordnetenversammlung folgt der Verwaltung / Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen

Auf der Baustelle am Rohrteich war es gestern gegen Mittag recht ruhig, die Fahrzeuge standen still, kein Arbeiter weit und breit zu sehen. Aber es war wohl nur eine Frage der Materiallieferung. Denn dem Bau der Skate- und Freizeitanlage steht seit Mittwochabend nichts mehr im Weg. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren, das sich gegen diesen Standort richtete, mehrheitlich für unzulässig erklärt. Die Mitglieder der Fraktionen der Linkspartei, der SPD – außer dem Vorsitzenden Falk Kubitza – sowie der FDP folgten der Begründung der Verwaltung. Demnach waren genügend gültige Unterschriften gesammelt worden, um einen Bürgerentscheid zu beantragen. Formal und rechtlich war das Bürgerbegehren zulässig. Als unzulässig wurden hingegen die Fragestellung und die Begründung eingestuft. Außerdem bemängelte der stellvertretendende Bürgermeister und Rechtsexperte der Stadt Joachim Wasmansdorff die fehlende Kostenaufstellung.

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