Kaufvertrag auf dem Prüfstand - Teltow-Fläming und Stadt Zossen wollen beide dasselbe: die Fischerstraße 26
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- Mittwoch, 13. Oktober 2010 19:48
Es war im Jahr 2005, als die Stadt Zossen das Grundstück Fischerstraße 26 – in unmittelbarer Nachbarschaft mit Polizeiwache und Feuerwehr gelegen – vom Eigentümer kaufen wollte. „Mir ging’s damals vor allem um die Straße“, sagt Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B). Auch ein Erbbaupachtvertrag wäre für sie in Frage gekommen. Der Eigentümer, die kreiseigene Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SWFG) wollte damals mehr als 55 000 Euro von der Stadt Zossen. „Das war uns zu viel“, erinnert sich die Rathauschefin.
Nun, fünf Jahre später, liegt ihr ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zwischen der SWFG als Verkäufer und dem Landkreis Teltow-Fläming als Käufer über genau jenes 3043 Quadratmeter große Grundstück vor. Darin vereinbarter Kaufpreis: 3196 Euro und 36 Cent. Ein „Schnäppchen“ im Vergleich zu jener Kaufsumme, die die Stadt einst nicht zu zahlen bereit war. Doch da das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, hat die Stadt Zossen das ihr gesetzlich zustehende Vorkaufsrecht. Und das will diese unbedingt nutzen, wie Schreiber öffentlich erklärte. Das wiederum möchte der Landkreis gern verhindern, wie Landrat Peer Giesecke (SPD) inzwischen der Stadt Zossen in einem Schreiben mitteilte. Er bat um eine Fristverlängerung von acht Wochen.