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Feuerwehrführerschein wird eingeführt

CDU- Teltow-Fläming begrüßt Neuregelung zur Ausstellung des sogenannten Feuerwehrführerscheins. Hierzu erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes und CDU-Landtagskandidat Danny Eichelbaum:

„Mit der Einführung eines eigenen Feuerwehrführerscheins hat die Bundesregierung ein Problem entschärft, welches auch die Feuerwehren im Landkreis Teltow-Fläming bewegt. Aufgrund von europarechtlichen Vorgaben dürfen Personen, die seit 1999 ihren Auto-Führerschein ( Klasse 3) erworben haben, nur noch Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen steuern.

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CDU fordert mehr Zivilcourage gegen Antisemitismus

Zur von der CDU- Stadtverordneten Susanne Michler organisierten Gedenkveranstaltung in Zossen erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Danny Eichelbaum:

„Das Engagement von Frau Michler kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Frau Michler gebührt für ihren Einsatz Dank und Anerkennung.

Der Zivilisationsbruch durch die Shoa ist noch kein Menschenleben alt. Bis heute spüren wir die Folgen dieses dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte. Es ist erschütternd, dass die Greueltaten des Nationalsozialismus von Unbelehrbaren verleugnet werden.

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CDU Teltow-Fläming fordert vom Land Ausgleich für den Wegfall der Förderung von Grund- und Kleinzentren

Hierzu erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Teltow-Fläming und CDU-Landtagskandidat im Wahlkreis 23, Danny Eichelbaum:

„Der Brandenburgische Städte- und Gemeindebund hat Recht: Die Finanzkraft der Brandenburgischen Gemeinden driftet immer weiter auseinander. Diese Entwicklung wird sich im nächsten Jahr angesichts der Konjunkturkrise verschärfen.

Viele Gemeinden kürzen ihre Investitionen im Jahr 2009 aufgrund zurückgehender Steuereinnahmen und der Entrichtung hoher Kreisumlagen, die sie wegen der guten Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren abführen müssen.

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Pendlerpauschale ermöglicht niedrigere Kita-Gebühren

Mehre Hundert Millionen Euro geben derzeit die Finanzämter bundesweit an Pendler aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale an Berufstätige zurück. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig ist. Damit können Berufspendler ab 2007 wieder höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

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