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Presseecho / Landtag

Rasche Strafe? Fehlanzeige! Immer weniger schnelle Gerichtsverfahren für junge Kriminelle in Brandenburg

Die Zahl der beschleunigten Gerichtsverfahren für junge Kriminelle ist in Brandenburg deutlich zurückgegangen. 2012 fällten die Amtsgerichte noch in 351 Prozessen spätestens vier Wochen nach einer Straftat ein Urteil. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 142, wie das Justizministerium eine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum beantwortete. Die Zahl der von den Staatsanwaltschaften beantragten Verfahren sank im gleichen Zeitraum von 344 auf 138. Eichelbaum äußerte sich besorgt: "Gerade bei jugendlichen Straftätern muss die Strafe auf dem Fuß folgen, um einen hohen Wirkungseffekt zu erzielen", sagte er. Beschleunigte Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gibt es in Deutschland seit 2010 bei einfachen bis mittelschweren Delikten.

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Junge Täter bleiben immer länger unbestraft - CDU kritisiert gestiegene Verfahrensdauer

Potsdam (MOZ) Wenn Jugendliche straffällig werden, landen sie nicht automatisch im Gefängnis. Vielmehr setzt das Jugendstrafrecht auf den erzieherischen Gedanken. Manche Experten sehen darin einen Fehler. Vor allem aber fordern sie eine schnellere Verfolgung, um ein Abgleiten jugendlicher Intensivtäter zu vermeiden. Wenn es nach Danny Eichelbaum ginge, müsste insbesondere bei jugendlichen Kriminellen die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. „Jugendstrafverfahren müssen so schnell wie möglich abgeschlossen werden“, sagt der Rechtsexperte der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Dass die Realität oft anders aussieht, schreibt Eichelbaum vor allem dem aus seiner Sicht mangelhaften Agieren von Rot-Rot in Potsdam zu.

„Die Bekämpfung der Jugendkriminalität steht leider nicht im Mittelpunkt der Rechtspolitik der Landesregierung“, sagt er. Zugleich verweist der CDU-Abgeordnete auf das sogenannte Neuköllner Modell in Berlin, wonach junge Kleinkriminelle innerhalb von wenigen Wochen nach ihren ersten Taten vor Gericht stehen sollen, um davor bewahrt zu werden, weitere oder schwere Straftaten zu begehen. Wirklich durchsetzen konnte sich das viel gepriesene Modell bislang nicht; es wird eher selten angewandt. Und auch in Brandenburg ist der Anteil der vereinfachten Verfahren – innerhalb von zwei Wochen nach der Tat – an den Jugendstrafverfahren insgesamt sehr gering. Oft dauert es Monate, bis junge Straftäter zur Verantwortung gezogen werden.

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Staatsanwälte bei Polittaten unter Druck Rasanter Anstieg bei Staatsschutzdelikten. Doch es fehlt das Personal. CDU fordert Einschreiten

Potsdam - Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg bekommen immer mehr Ermittlungsverfahren zu Staatsschutzdelikten auf den Tisch - aber nicht mehr Personal. Dabei handelt es sich beim Staatsschutz um eine Kernaufgabe der Sicherheits- und Justizbehörden, nämlich den Schutz der Bundesrepublik und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor Angriffen von innen und außen. Und hier bekommen die Behörden immer mehr zu tun.

Bei den Staatsanwaltschaften heißt es aber unisono: Es fehlen Ermittler. In Brandenburg ist von 2014 bis 2016 die Zahl der bei den Staatsanwaltschaften geführten Staatsschutzverfahren um mehr als ein Viertel gestiegen. Das geht aus einer Antwort von Justizminister Stefan Ludwig (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum im Landtag hervor. Demnach haben die Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 noch 1148 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich geführt, zwei Jahre später waren es schon 1454.

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Rautenberg: Absage an Karlsruhe - Land ordnet kein Justizpersonal ab

Die Zahl der Staatsschutzverfahren in Brandenburg ist deutlich angestiegen. Die Gesamtzahl stieg von 1095 auf 1425, wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum hervorgeht. Am stärksten belastet ist die Staatsanwaltschaft Cottbus, wo vergangenes Jahr 452 Verfahren wegen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats geführt wurden (2014: 359). "Die Lage bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg ist besorgniserregend", sagte Eichelbaum und verwies auf den Besuch des Rechtsausschusses vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Dort hatte der Leitende Oberstaatsanwalt erklärt: "Wir stehen mit dem Rücken zur Wand." In fast allen Bereichen fehlten Staatsanwälte, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten, so Eichelbaum. Die Verantwortung trage Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Aufgrund der Belastung sieht sich Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg derzeit auch nicht in der Lage, weiteres Personal an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe abzuordnen.

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