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Presseecho / Landtag

Lange Verfahren am Landgericht - CDU kritisiert Personalpolitik in Justiz

Potsdam - Vor Kurzem noch lobten sie sich selbst. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Vize- Regierungschef Christian Görke (Linke) bescheinigten dem Land, im Vorwärtsgang zu sein. Hin zu einem sozialeren Brandenburg. Was sie nicht erwähnten: An elementarer Stelle hapert es deutlich - bei den Kernaufgaben des Rechtsstaates. Denn wegen Personalmangels und der Einsparpolitik unter der seit 2009 regierenden rot-roten Koalition aus SPD und Linke dauern Strafverfahren immer länger. Inzwischen liegen sie landesweit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Der lag 2011 bei 6,4 Monaten, 2015 bei 7,3 Monaten. Nun musste Justizminister Stefan Ludwig (Linke) in einer Antwort auf die kleine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum zugeben: An Brandenburgs Landgerichten ist die Verfahrensdauer doppelt so hoch. Zum Beispiel in Cottbus: Im Jahr 2011 dauerte dort ein Verfahren 7,7 Monate, im Jahr 2015 waren es schon 13,9 Monate.

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Justizwachtmeister erhalten Reizgas

Brandenburgs Landesregierung plant ein eigenes Gesetz, das regeln soll, welche Ausrüstung und Ausstattung den Beamten zu ihrem Schutz in Zukunft zur Verfügung stehen.

Potsdam. (iwe1) Brandenburgs Justizwachtmeister sollen künftig mit Reizgas gegen Gewalttäter vorgehen können. Das geht aus der Antwort des Potsdamer Justizministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ des CDU-Rechtspolitikers Danny Eichelbaum hervor, die der RUNDSCHAU vorliegt. Bislang sind Justizwachtmeister in Brandenburg lediglich mit einem Schlagstock, dem „Einsatzstock“, ausgerüstet. Zudem verfügen sie über Hand- und Fußfesseln für Gefangene. Im Bereich der „Ordentlichen Gerichtsbarkeit“, also an Amts- und Landgerichten, haben die Wachtmeister zudem eine Schutzweste, für Wachtmeister an Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten werden diese Westen gerade beschafft. Dort ist es in letzter Zeit immer wieder zu Problemen mit sogenannten Reichsbürgern gekommen.

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Geschlossener Vollzug doch nur abgespeckt - CDU kritisiert Umgang mit JVA Wulkow

Wulkow (RA) Die CDU im Landtag übt jetzt scharfe Kritik an den Plänen des Justizministeriums, im Wulkower Gefängnis den geschlossenen Vollzug aufgeben zu wollen. Das wiederum rudert teilweise schon zurück Die Pläne gab das Ministerium im Oktober 2016 bekannt. Den rechtspolitischen Sprecher der Oppositionspartei im Landtag, Danny Eichelbaum, beschleicht der Verdacht, Potsdam wolle die Justizvollzugsanstalt schließen. Sie bekomme die Probleme mit Hungerstreiks, Suizidversuchen sowie den jüngsten Schwierigkeiten eine langfristige Anstaltsleitung zu bekommen, offenbar nicht gelöst.

Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) streiche im großen Maße Haftplätze und schließt einen Teil des Gefängnisses, weil immer weniger Strafgefangene in den Brandenburger Haftanstalten sitzen, so Eichelbaum „Wir haben ein Personalproblem im Brandenburger Strafvollzug“, so der Landtagsabgeordnete. Die Teilschließung der JVA Neuruppin- Wulkow sei „deshalb falsch und unnötig“ sagt er. „Die Belegungsstatistik kann sich jederzeit ändern und die Einzelzellen- Belegung ist längst gesetzlich vorgeschrieben. Mit seinen unabgestimmten Plänen im Strafvollzug verunsichert der Minister die Justizbeschäftigten im Land.“ Aktuell bewachen 18 Aufseher und Bedienstete rund 200 Insassen. Platz hat die Justizvollzugsanstalt für 295 Häftlinge in den Bereichen geschlossener Vollzug, offener Vollzug und Untersuchungshaft. Die CDU glaubt, nur mit mehr Personal könne ein Strafvollzug gewährleistet bleiben, der die erfolgreiche Resozialisierung der Häftlinge zum Ziel hat. „Dass der Strafvollzug in Brandenburg am Boden liegt, haben die linken Justizminister seit 2009 selbst zu verantworten.

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Justizpanne: CDU fordert Aufarbeitung

Potsdam - Nach dem Mord eines schizophrenen Gewalttäters und Drogenkonsumenten an seiner Großmutter und zwei Polizisten in Brandenburg forderte der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, von der Justiz eine Aufarbeitung der Vorgänge. Die Morde hätten verhindert werden können, wenn der als gefährlich eingestufte Jan G. im November 2016 vom Landgericht Frankfurt (Oder) in eine geschlossene Psychiatrie geschickt worden wäre. Die Justiz müsse sich selbstkritisch hinterfragen, so Eichelbaum. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte, es müsse festgestellt werden, wer die Verantwortung dafür trägt, dass G. trotz Verstoßes gegen Bewährungsauflagen frei blieb. axf

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 03.03.2017

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