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Presseecho / Landtag

Schöneburg hält an Haftlockerungen fest - Justizminister verteidigt Hafturlaub für Schwerverbrecher gegen harte Kritik

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat frühere Hafterleichterungen für Schwerverbrecher gegen Kritik verteidigt. Die Verfassung gebiete es, auch bei schweren Straftätern eine Resozialisierung zu verfolgen, sagte er gestern der MAZ. Zugleich warnte er davor, Täterschutz und Opferschutz gegeneinander auszuspielen. Polizeigewerkschaften und Opferschutzverbände haben die geplante Lockerung für Mörder oder Vergewaltiger scharf kritisiert. Die Brandenburger CDU warnte vor einer Gefährdung der inneren Sicherheit.

In Brandenburg sollen zu lebenslanger Haft verurteilte Verbrecher schon nach fünf Jahren statt wie bislang erst nach zehn Jahren Hafturlaub beantragen dürfen. Ob er gewährt wird, soll durch Gutachter geprüft werden. Darauf hatte sich Brandenburg im Dialog mit neun anderen Bundesländern geeinigt. Nach der Föderalismusreform von 2006 ist die Ausgestaltung des Strafvollzugs Ländersache.

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Langzeit-Urlaub für Mörder - Hat dieser Minister nicht alle Tassen im Schrank?

Wer in Deutschland mordet, wandert in den Knast – und bleibt dort mindestens zehn Jahre, bevor er zum ersten Mal Urlaub bekommt. So steht es derzeit im Gesetz.

Jetzt aber wollen Politiker verschiedener Bundesländer diese Regelung für lebenslänglich verurteilte Straftäter lockern. Sie fordern:

KNAST-FERIEN FÜR MÖRDER SCHON NACH FÜNF JAHREN!

Hintergrund: Bislang war der Bund für den Strafvollzug zuständig – die Zehnjahresregelung galt bundesweit. Im Zuge der Föderalismusreform aber müssen die Länder dies selbst regeln.

Bayern entschied, beim alten Gesetz zu bleiben, auch Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann (59, CDU) kündigte BILD gegenüber gestern an, sich an die alte Frist zu halten.

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Gesetzentwurf für Neuregelung des Strafvollzuges

Danny Eichelbaum: Schöneburgs Gesetzentwurf gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg

Schöneburg unterstützt einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug, wonach Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren Freigang erhalten sollen. Der Entwurf kommt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von zehn Bundesländern, darunter Brandenburg. Dazu sagt der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt und gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg. Justizminister Schöneburg (Linke) stellt damit die Interessen der Gefangenen vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher. Die CDU-Fraktion lehnt den vorgesehenen Freigang für Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren kategorisch ab.

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Brandenburg will Häftlinge aus Berlin

Brandenburg hat zu viele freie Zellen, Berlin dagegen baut neue. Jetzt kommt Bewegung in den Gefängnis-Streit zwischen den Ländern.

Der Vorstoß der Berliner CDU-Rechtsexpertin Cornelia Seibeld zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im Strafvollzug ist in Brandenburg auf große Resonanz gestoßen. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) und der Bund Brandenburger Staatsanwälte begrüßten die Idee zur Unterbringung von Berliner Gefangenen in der Mark. Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag, Danny Eichelbaum (CDU), betonte, notwendig sei ein neuer Anlauf für die Kooperation in diesem Bereich. Seibeld hatte im RBB gesagt, sie könne sich die Nutzung von Brandenburger Haftplätzen vorstellen.

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