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Presseecho / Landtag

Kein erweiterter Stasi-Check - Rot-Rot lehnt Oppositionsanträge ab / Grünen-Fraktionschef: Es herrscht Anarchie

Die Opposition im Landtag ist mit dem Vorstoß gescheitert, leitende Landesbedienstete auf Stasi-Mitarbeit überprüfen zu lassen. Der Landtag hat gestern mit rot-roter Mehrheit zwei Anträge von CDU und Grünen abgelehnt, die auf eine weitergehende Stasi-Überprüfung abzielten. Gemäß des Stasi-Unterlagengesetzes, für das der Bundestag den zu überprüfenden Personenkreis im Vorjahr erweitert hatte, sollen laut Opposition leitende Angestellte in Ministerien, Landesbehörden und -betrieben einem Stasi-Check unterzogen werden. Betroffen wären davon auch Abteilungs- und Referatsleiter.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, verwies auf 152 stasi-belastete Mitarbeiter im Justizbereich und 87 im Landeskriminalamt. Zudem war jüngst der Fall einer Referatsleiterin im Sozialministerium bekanntgeworden, die bei ihrer Einstellung in den Landesdienst Anfang der 90er Jahre die frühere Stasi-Zuträgerschaft verschwiegen hatte. „So etwas gibt es in keinem anderen Bundesland“, sagte Eichelbaum. Der Landesregierung fehle der Überblick, wo es „schwarze Schafe“ in der Verwaltung gebe. Schuld daran sei die SPD, die zu Zeiten der Alleinregierung 1995 die Stasi-Regelanfrage abgeschaftt habe.

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Kabinett einigt sich auf Grundsätze für Stasi-Überprüfungen

Die Regierung hat sich auf eine einheitliche Überprüfung von Landesbeamten geeinigt. Der Opposition geht die neue Regelung nicht weit genug.

Politiker, Beamte und Landesbedienstete in Spitzenpositionen sollen in Brandenburg künftig auf eine eventuelle Stasi-Vergangenheit hin überprüft werden – und zwar bevor sie das Amt oder die Stelle antreten. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag in Potsdam, wie Regierungssprecher Thomas Braune mitteilte. Zu dem betroffenen Personenkreis zählen Minister, Staatssekretäre, politische Beamte sowie Richter oder andere Beschäftigte, die erstmals die Leitung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Landesbetriebs übernehmen sollen.

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Staatsanwalt laut Akten beteiligt an politischen Verfahren in der DDR - Minister: Wissen von 1991 / Danach keine Recherchen

In einer Antwort auf Fragen des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum hat Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) jetzt weitere Details zum Vorleben eines Staatsanwalts offenbart. Der Strafverfolger, der vor einiger Zeit zum Oberstaatsanwalt befördert worden ist, war in der DDR bei politischen Prozessen aktiv geworden.

Danny Eichelbaum wollte genauer wissen, was über den Staatsanwalt bekannt war.

Die Antwort auf zwei Kleine Anfragen Eichelbaums offenbart, dass nach der ersten Entscheidung im Oktober 1991, den einstigen DDR-Staatsanwalt in den brandenburgischen Landesdienst zu übernehmen, keine weiteren Nachforschungen über seine frühere Tätigkeit erfolgten. Damals war aus einer unvollständigen Aktenüberlieferung eines Kreisgerichts bekannt gewesen, dass der Staatsanwalt in wenigstens drei Prozessen gegen Personen, die die DDR verlassen wollten, die Anklage vertrat. An der Übernahme 1991 waren auch zwei Abgeordnete beteiligt, die für die Staatssicherheit gearbeitet hatten.

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Stasi-Debatte - Dünne Aktenlage schützt „IM Kristina“

Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) sind bei der stasi-belastete Referatsleiterin für Grundsatzfragen die Hände gebunden. Arbeitsrechtliche Schritte kann er gegen die vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR unter den Decknamen „Kristina“ geführte Inoffizielle Mitarbeiterin nicht einleiten. Wie Baaske am Mittwoch im Sozialausschuss des Landtags hinter verschlossenen Türen sagte, liegen aus Sicht der Stasi-Unterlagenbehörde keine neuen Erkenntnisse vor. Zwar geht die Behörde in ihrer neuen Auskunft, die Baaske im März beantragt hatte, davon aus, dass die Beamtin bis 1989, also bis zum Ende der Stasi, für den Geheimdienst tätig war. Allerdings ergeben sich aus der Aktenlage auch keinerlei Hinweise darauf, ob Angelika N. zwischen 1986 und 1989 tatsächlich auch weiter gespitzelt hatte.

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