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Presseecho / Landtag

Kritik an Personalabbau in der Justiz - Schöneburg entschärft Sparpläne

Obwohl Brandenburgs Justiz- minister Volkmar Schöneburg (Linke) den Personalabbau in seinem Ressort entschärft hat, kritisieren Gewerkschaf- ten und Opposition weiterhin die Spar- vorgaben. Der Rechtsexperte der oppo- sitionellen CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, warnte, die Kür- zung der Stellen von derzeit 5215 auf 4525 im Jahr 2018 werde deutlich län- gere Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Weil Richter fehlten, müssten die Bür- ger dann länger auf Urteile warten, so Eichelbaum. "Brandenburg habe jetzt schon bundesweit die höchste Verfah- rensdauer in der Verwaltungsgerichts- barkeit, in der ordentlichen Gerichtsbar- keit und in der Sozialgerichtsbarkeit hat sich die Verfahrensdauer dramatisch erhöht", sagte er. Damit nehme die rot- rote Landesregierung den Bruch der Landesverfassung in Kauf, die das Recht auf zügige Verfahren garantiere. Wie berichtet konnte Schöneburg die ursprünglichen Pläne von Finanzmini- ster Helmuth Markov (Linke) für die Personalbedarfsplanung bis 2018 abwenden, Markov wollte die Zahl der Stellen in der Justiz sogar auf 4300 sen- ken. "Die Arbeitsfähigkeit der Justiz bleibt gewährleistet", hieß es aus dem Ministerium. Für Schöneburg ist der nun gefundene Kompromiss ein "akzepta- bles Ergebnis".

Matthias Deller, Landeschef des Deut- schen Richterbundes, hielt sich mit einer Bewertung zurück. Denn wie genau und an welchen Stellen Personal wegfällt, muss das Ministerium erst noch ent- scheiden. "Auf jeden Fall wurde der schwarze Peter jetzt ins Justizressort gespielt", so Deller. "Es bleibt beim erheblichen Personalabau und ich bezweifle, dass Gerichte und Staatsan- waltschaften dies verkraften können, sondern an die Grenze der zumutbaren Belastungen gehen. Dann würde der Rechtsstaat Schaden nehmen."

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Schöneburg: Kürzungen sind akzeptabel - Opposition befürchtet lange Gerichtsverfahren

Die Personaleinsparungen in Brandenburgs Justiz fallen vorerst weniger drastisch aus als befürchtet.

Ursprünglich habe Finanzminister Helmuth Markov (Linke) die Zahl der Stellen bis zum Jahr 2018 von heute 5215 um 915 auf 4300 streichen wollen. Jetzt liege die Zielmarke bei 4525, was für Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) ein "akzeptables Ergebnis" sei.

Die Arbeitsfähigkeit bleibe damit gewährleistet.

Bei der Personalbedarfsplanung für den Doppelhaushalt 2013/14 hatte Markov seine Sparziele schon abgeschwächt, so dass die Zahl der Landesbediensteten bis 2018 von derzeit gut 48 000 auf 43 000 und nicht 42 000 sinken soll. Durch Pensionierung, Altersteilzeit und Fluktuation wird es im Justizbereich sogar einen Bedarf an 374 Neueinstellungen geben. Um Personal abzubauen, will Minister Schöneburg unter anderem das Gefängnis in Frankfurt (Oder) schließen und die Zahl der Stellen im Justizvollzug von gut 1100 perspektivisch auf 900 senken.

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Warnschussarrest für jugendliche Täter wird eingeführt

U-Bahn-Schläger oder andere jugendliche Straftäter können künftig auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen.

Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni 2012 verabschiedetes Gesetz.

Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.

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Häftling springt über Zaun - Dritte Flucht des Jahres in Brandenburg

Ein Häftling ist aus dem offenen Vollzug in Brandenburg/Havel geflohen. Der 41-Jährige war am Sonntag über einen Zaun geklettert und weggelaufen, wie es im Justizministerium hieß. Dies war das dritte Mal in diesem Jahr, dass ein Häftling aus dem offenen Vollzug in Brandenburg geflohen ist.

Der 41-jährige Strafgefangene hatte seit Mai eine Ersatzhaftstrafe wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz abgesessen, hieß es weiter. Er sollte im September entlassen werden. Auf eine Fluchtgefahr habe nichts hingedeutet, betonte Ministeriumssprecher Frank Schauka. Der Mann gelte als ungefährlich.

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