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Presseecho / Landtag

Schöneburg: Kürzungen sind akzeptabel - Opposition befürchtet lange Gerichtsverfahren

Die Personaleinsparungen in Brandenburgs Justiz fallen vorerst weniger drastisch aus als befürchtet.

Ursprünglich habe Finanzminister Helmuth Markov (Linke) die Zahl der Stellen bis zum Jahr 2018 von heute 5215 um 915 auf 4300 streichen wollen. Jetzt liege die Zielmarke bei 4525, was für Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) ein "akzeptables Ergebnis" sei.

Die Arbeitsfähigkeit bleibe damit gewährleistet.

Bei der Personalbedarfsplanung für den Doppelhaushalt 2013/14 hatte Markov seine Sparziele schon abgeschwächt, so dass die Zahl der Landesbediensteten bis 2018 von derzeit gut 48 000 auf 43 000 und nicht 42 000 sinken soll. Durch Pensionierung, Altersteilzeit und Fluktuation wird es im Justizbereich sogar einen Bedarf an 374 Neueinstellungen geben. Um Personal abzubauen, will Minister Schöneburg unter anderem das Gefängnis in Frankfurt (Oder) schließen und die Zahl der Stellen im Justizvollzug von gut 1100 perspektivisch auf 900 senken.

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Warnschussarrest für jugendliche Täter wird eingeführt

U-Bahn-Schläger oder andere jugendliche Straftäter können künftig auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen.

Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni 2012 verabschiedetes Gesetz.

Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.

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Häftling springt über Zaun - Dritte Flucht des Jahres in Brandenburg

Ein Häftling ist aus dem offenen Vollzug in Brandenburg/Havel geflohen. Der 41-Jährige war am Sonntag über einen Zaun geklettert und weggelaufen, wie es im Justizministerium hieß. Dies war das dritte Mal in diesem Jahr, dass ein Häftling aus dem offenen Vollzug in Brandenburg geflohen ist.

Der 41-jährige Strafgefangene hatte seit Mai eine Ersatzhaftstrafe wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz abgesessen, hieß es weiter. Er sollte im September entlassen werden. Auf eine Fluchtgefahr habe nichts hingedeutet, betonte Ministeriumssprecher Frank Schauka. Der Mann gelte als ungefährlich.

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Häftling geflohen: Neunter Ausbruch in zwei Jahren. Schon wieder ist ein Gefangener aus dem offenen Vollzug entkommen. Der Mann konnte aus der JVA Brandenburg/Havel fliehen

Danny Eichelbaum von der CDU wittert eine ideologische Strafvollzugspolitik.

von unserem Redaktionsmitglied Manja Nowitzki und dapd Schon wieder ist ein Gefangener aus einem Brandenburger Gefängnis entwichen. Am Sonntagnachmittag gelang es einem 41-Jährigen, über einen Zaun zu klettern und wegzulaufen. Der Mann saß seit Mitte Mai wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) und sollte voraussichtlich im September entlassen werden. Er gilt als ungefährlich. Es ist nach Angaben des Justizministeriums in Potsdam der dritte Fall in diesem Jahr und der neunte Gefängnisausbruch in den vergangenen zwei Jahren im Land. 2009 waren fünf Gefangene aus dem offenen Vollzug entwichen.

Erst im März hatte sich ein 30-Jähriger bei einem begleiteten Ausgang in Cottbus aus dem Staub gemacht. Der Häftling war gemeinsam mit zwei Beamten zu Besuch bei seiner Großmutter in Bad Liebenwerda (Elbe-Elster). Trotzdem gelang es ihm, durch ein Badfenster zu türmen. Wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung sollte der Mann noch bis 2015 eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen verbüßen.

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