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Häftling geflohen: Neunter Ausbruch in zwei Jahren. Schon wieder ist ein Gefangener aus dem offenen Vollzug entkommen. Der Mann konnte aus der JVA Brandenburg/Havel fliehen

Danny Eichelbaum von der CDU wittert eine ideologische Strafvollzugspolitik.

von unserem Redaktionsmitglied Manja Nowitzki und dapd Schon wieder ist ein Gefangener aus einem Brandenburger Gefängnis entwichen. Am Sonntagnachmittag gelang es einem 41-Jährigen, über einen Zaun zu klettern und wegzulaufen. Der Mann saß seit Mitte Mai wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt (JVA) und sollte voraussichtlich im September entlassen werden. Er gilt als ungefährlich. Es ist nach Angaben des Justizministeriums in Potsdam der dritte Fall in diesem Jahr und der neunte Gefängnisausbruch in den vergangenen zwei Jahren im Land. 2009 waren fünf Gefangene aus dem offenen Vollzug entwichen.

Erst im März hatte sich ein 30-Jähriger bei einem begleiteten Ausgang in Cottbus aus dem Staub gemacht. Der Häftling war gemeinsam mit zwei Beamten zu Besuch bei seiner Großmutter in Bad Liebenwerda (Elbe-Elster). Trotzdem gelang es ihm, durch ein Badfenster zu türmen. Wegen Diebstahls und räuberischer Erpressung sollte der Mann noch bis 2015 eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen verbüßen.

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Justitia in Not - Bis 2018 soll jede fünfte Stelle an Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen gestrichen werden

Wenn in brandenburgischen Gefängnissen ein Häftling aus seiner Zelle möchte, passen zwei Beamte auf. Der eine öffnet die Tür, der andere sichert sie. „So sind die Vorschriften – damit niemandem etwas passiert“, sagt Willi Köbke, Landesvorsitzender der Gewerkschaft für Strafvollzug (BSBD). Nun fürchtet er: „Diese Sicherheit werden wir bald nicht mehr geben können.“ Er vermutet, dass auch die Rechte der Gefangenen wegen Personalmangels bald nicht mehr gewährleistet würden.

Verantwortlich für Köbkes Sorgen ist der Entwurf zur „Personalbedarfsplanung bis 2018“, den Finanzminister Helmuth Markov (Linke) vorgelegt hat. Bei Justizverbänden und Gewerkschaften sorgt das Papier für massive Entrüstung. Sowohl BSBD als auch die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) bezeichnen die Sparpläne als „wüste Orgie der Stellenstreichungen“, die eine funktionierende Justiz zerschlage.

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Lange Verfahren bei Sexstraftaten Regierung räumt schwere Mängel bei Behörden ein

Nach dem Skandal um Ermittlungspannen im Fall des sexuellen Missbrauchs auf einer Kinder-Intensivstation in Berlin hat Brandenburgs Landesregierung jetzt schwere Mängel in Brandenburgs Polizei- und Justizbehörden einräumen müssen. Die Ermittlungen ziehen sich von der ersten Anzeige bei der Polizei bis zum Abschluss durch die Staatsanwaltschaft über mehrere Monate hin - obwohl für einige Fälle ein Beschleunigungsgebot gilt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Antwort der CDU-Landtagsfraktion hervor. So brauchte die Polizei in den Jahren 2009 bis 2011 in Fällen von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen oder von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung von pornografischen Schriften mehr als viereinhalb Monate von der Anzeigenaufnahme bis zur Übergabe an die Staatsanwaltschaft. Im Durchschnitt brauchte die Polizei bei allen Verfahren gegen die sexuellen Selbstbestimmung 2,1 Monate in den Jahren 2009 und

2010 sowie 1,8 Monate im Jahr 2011.

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2011 fast 600 Straftaten gegen Polizisten in Brandenburg

Brandenburgs Polizisten müssen nicht nur Andere vor Gewalt, Nötigung und anderen Straftaten schützen, sondern auch sich selbst. Im vergangenen Jahr leiteten Polizeibehörden 589 Fälle von Straftaten gegen Polizeibeamte an die Staatsanwaltschaft weiter.

Das teilte Innenminister Dietmar Woidke (SPD) mit. Die Statistik beziehe sich vor allem auf den dienstlichen Bereich. Bedrohungen im privaten Bereich gegen Polizisten würden nicht gesondert statistisch erfasst. In ihrer Anfrage hatten die CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher darauf hingewiesen, dass die Zunahme von Übergriffen und Einschüchterungsversuchen gegen Polizisten im Privatbereich besorgniserregend sei. Die Straftaten reichten von Drohanrufen, der Beschädigung von Eigentum bis hin zur Gewaltandrohung gegenüber den Polizisten oder deren Familienange hörigen. dpa/roe

Quelle: Lausitzer Rundschau, 29.05.2012

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