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Presseecho / Landtag

Junge Täter bleiben immer länger unbestraft - CDU kritisiert gestiegene Verfahrensdauer

Potsdam (MOZ) Wenn Jugendliche straffällig werden, landen sie nicht automatisch im Gefängnis. Vielmehr setzt das Jugendstrafrecht auf den erzieherischen Gedanken. Manche Experten sehen darin einen Fehler. Vor allem aber fordern sie eine schnellere Verfolgung, um ein Abgleiten jugendlicher Intensivtäter zu vermeiden. Wenn es nach Danny Eichelbaum ginge, müsste insbesondere bei jugendlichen Kriminellen die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. „Jugendstrafverfahren müssen so schnell wie möglich abgeschlossen werden“, sagt der Rechtsexperte der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Dass die Realität oft anders aussieht, schreibt Eichelbaum vor allem dem aus seiner Sicht mangelhaften Agieren von Rot-Rot in Potsdam zu.

„Die Bekämpfung der Jugendkriminalität steht leider nicht im Mittelpunkt der Rechtspolitik der Landesregierung“, sagt er. Zugleich verweist der CDU-Abgeordnete auf das sogenannte Neuköllner Modell in Berlin, wonach junge Kleinkriminelle innerhalb von wenigen Wochen nach ihren ersten Taten vor Gericht stehen sollen, um davor bewahrt zu werden, weitere oder schwere Straftaten zu begehen. Wirklich durchsetzen konnte sich das viel gepriesene Modell bislang nicht; es wird eher selten angewandt. Und auch in Brandenburg ist der Anteil der vereinfachten Verfahren – innerhalb von zwei Wochen nach der Tat – an den Jugendstrafverfahren insgesamt sehr gering. Oft dauert es Monate, bis junge Straftäter zur Verantwortung gezogen werden.

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Staatsanwälte bei Polittaten unter Druck Rasanter Anstieg bei Staatsschutzdelikten. Doch es fehlt das Personal. CDU fordert Einschreiten

Potsdam - Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg bekommen immer mehr Ermittlungsverfahren zu Staatsschutzdelikten auf den Tisch - aber nicht mehr Personal. Dabei handelt es sich beim Staatsschutz um eine Kernaufgabe der Sicherheits- und Justizbehörden, nämlich den Schutz der Bundesrepublik und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor Angriffen von innen und außen. Und hier bekommen die Behörden immer mehr zu tun.

Bei den Staatsanwaltschaften heißt es aber unisono: Es fehlen Ermittler. In Brandenburg ist von 2014 bis 2016 die Zahl der bei den Staatsanwaltschaften geführten Staatsschutzverfahren um mehr als ein Viertel gestiegen. Das geht aus einer Antwort von Justizminister Stefan Ludwig (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum im Landtag hervor. Demnach haben die Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 noch 1148 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich geführt, zwei Jahre später waren es schon 1454.

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Rautenberg: Absage an Karlsruhe - Land ordnet kein Justizpersonal ab

Die Zahl der Staatsschutzverfahren in Brandenburg ist deutlich angestiegen. Die Gesamtzahl stieg von 1095 auf 1425, wie aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum hervorgeht. Am stärksten belastet ist die Staatsanwaltschaft Cottbus, wo vergangenes Jahr 452 Verfahren wegen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats geführt wurden (2014: 359). "Die Lage bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg ist besorgniserregend", sagte Eichelbaum und verwies auf den Besuch des Rechtsausschusses vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Dort hatte der Leitende Oberstaatsanwalt erklärt: "Wir stehen mit dem Rücken zur Wand." In fast allen Bereichen fehlten Staatsanwälte, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten, so Eichelbaum. Die Verantwortung trage Justizminister Stefan Ludwig (Linke). Aufgrund der Belastung sieht sich Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg derzeit auch nicht in der Lage, weiteres Personal an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe abzuordnen.

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"Der Haushaltsgesetzgeber hat es in der Hand" - Frankfurter Staatsanwaltschaft fordert wegen neuer Zuständigkeiten mehr Personal

Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wünscht sich mehr Personal, nachdem der Behörde mehr Befugnisse im Rahmen der Grenzkriminalität zugestanden wurde. «Acht Entscheider mehr wären gut. Das entspräche auch Berechnungen des Oberlandesgerichts», erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange am Montag am Rande eines Besuchs des Brandenburger Rechtsausschusses in Frankfurt (Oder). 

«Der Haushaltsgesetzgeber hat es in der Hand, die Personalausstattung der Justiz zu verbessern», erklärte der zuständige Minister Stefan Ludwig in Frankfurt (Oder). Generell sei Langes Haus eine sehr effiziente Behörde der Strafverfolgung mit kurzen Verfahrensdauern. Er selbst sehe eine solche Verstärkung als angezeigt. «Ob es so im Landeshaushalt berücksichtigt werden kann, werden wir gemeinsam ausstreiten», unterstrich Ludwig in Frankfurt (Oder). Allerdings bestünden auch andernorts in der Justiz personelle Engpässe. Das betreffe insbesondere den mittleren Dienst, erklärte Ludwig. «Ich fürchte, das wird für die kommenden Jahre ein Flaschenhals werden.»

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