Rasche Strafe? Fehlanzeige! Immer weniger schnelle Gerichtsverfahren für junge Kriminelle in Brandenburg
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- Donnerstag, 18. Mai 2017 10:44
Die Zahl der beschleunigten Gerichtsverfahren für junge Kriminelle ist in Brandenburg deutlich zurückgegangen. 2012 fällten die Amtsgerichte noch in 351 Prozessen spätestens vier Wochen nach einer Straftat ein Urteil. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 142, wie das Justizministerium eine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum beantwortete. Die Zahl der von den Staatsanwaltschaften beantragten Verfahren sank im gleichen Zeitraum von 344 auf 138. Eichelbaum äußerte sich besorgt: "Gerade bei jugendlichen Straftätern muss die Strafe auf dem Fuß folgen, um einen hohen Wirkungseffekt zu erzielen", sagte er. Beschleunigte Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gibt es in Deutschland seit 2010 bei einfachen bis mittelschweren Delikten.