Wärmedämmung ohne Zustimmung des Nachbarn - Brandenburg berät über Gesetzesänderung
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- Mittwoch, 13. November 2013 09:34
Von Gudrun Mallwitz. Potsdam - Die rot-rote Landesregierung will das Nachbarschaftsrecht ändern. Der Eigentümer eines Grundstücks darf derzeit in Brandenburg eine an der Grundstücksgrenze stehende Wand des Hauses nicht nachträglich durch eine Außenisolierung dämmen, wenn die Außendämmung in das Nachbargrundstück hineinragt. Künftig muss der Nachbar aber nicht mehr sein Einverständnis erklären. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll kommende Woche im Landtag beraten werden.
"Der Entwurf des neuen Nachbarschaftsrechts trägt zum Klimaschutz bei und zugleich begünstigt er mehr Rechtsfrieden zwischen Nachbarn. Damit sorgt das Gesetz auch für eine Entlastung der Gerichte", sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) der Berliner Morgenpost.