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Donnerstag, 11. Juli 2013 07:44
Von Torsten Gellner. Carsten B. hat ziemlich lange auf sein Recht warten müssen. Ganze sieben Jahre dauerte der Rechtsstreit des Potsdamer Studenten um eine Bafög-Rückzahlung, ehe das Potsdamer Verwaltungsgericht ein Urteil fällte. Zu lange, wie der Geowissenschaftler B. findet. Ob er wegen der Brandenburger Bummeljustiz ein Recht auf Entschädigung hat, darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie tun das sicherlich etwas zügiger als die Potsdamer Kollegen. Der Fall des Studenten ist ein Stück Rechtsgeschichte. Carsten B. war einer der ersten, die gegen das Schneckentempo der Brandenburger Justiz geklagt haben. Seit Ende 2011 ist das möglich.
Pro Jahr Verzögerung stehen den Opfern der Zeitlupenjustiz 1200 Euro zu. In fünf Fällen musste das Land bislang deswegen eine Entschädigung zahlen. Hinzu kamen vergangenes Jahr fast 60 Verzögerungsrügen - sozusagen die Vorstufe einer Klage wegen träger Verhandlungen. Insgesamt erhielten die Opfer der langsamen Justizmühlen dadurch 7550 Euro Entschädigung.
Auch Carsten B. hat sich bereits eine Entschädigung erstritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach ihm im März vergangenen Jahres 4000 Euro zu. Nicht genug, findet B., der heute in Leipzig deswegen um weitere 2000 Euro streitet. Die Brandenburger Justiz ist eine der trägsten in ganz Deutschland. Erst im Mai handelte sich das Berlin-Brandenburger Finanzgericht eine Rüge des Bundesfinanzhofs ein. Das Gericht hatte sich für die Verhandlung eines simplen Erbstreits mehr als sechs Jahre Zeit gelassen. Das harsche Urteil der Bundesrichter: Das Brandenburger Gericht sei über Jahre weitgehend untätig geblieben. 22 Monate muss man an märkischen Finanzgerichten im Schnitt auf eine Entscheidung warten. An den Brandenburger Sozialgerichten müssen Betroffene im Schnitt 15,6 Monate Geduld aufbringen, ehe ihr Fall entschieden wird. Und bei den Verwaltungsgerichten lag die Durchschnittsdauer 2012 bei 19,5 Monaten. Immerhin: Das ist deutlich schneller als noch 2007 unter CDU-Justizministerin Beate Blechinger. Damals dauerte ein Verfahren im Schnitt satte 35 Monate - fast drei Jahre.
Wegen der chronisch überlasteten Gerichte steht Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seit Jahren in der Kritik. "Brandenburg trägt in puncto Verfahrensdauer bundesweit die rote Laterne", sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum. Immerhin stehe der Anspruch auf ein zügiges Verfahren sogar in der Landesverfassung. Das Versprechen der rotroten Landesregierung, die Verfahrensdauer zu senken, sei kläglich gescheitert, so Eichelbaum. Vor allem aufwendige Verfahren um Vermögensansprüche nach der Wiedervereinigung hätten die Gerichte belastet, heißt es als Erklärung im Justizministerium. Um die Altfälle abzuarbeiten, seien an den Gerichten spezielle Kammern eingerichtet worden. Außerdem habe Justizminister Schöneburg die Verwaltungsgerichte um 15 Richterstellen verstärkt. Allerdings soll das "Unterstützerkonzept" zur Altfallbewältigung bereits in diesem Herbst wieder auslaufen.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 11.07.2013