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Presseecho / Landtag

Langzeit-Urlaub für Mörder - Hat dieser Minister nicht alle Tassen im Schrank?

Wer in Deutschland mordet, wandert in den Knast – und bleibt dort mindestens zehn Jahre, bevor er zum ersten Mal Urlaub bekommt. So steht es derzeit im Gesetz.

Jetzt aber wollen Politiker verschiedener Bundesländer diese Regelung für lebenslänglich verurteilte Straftäter lockern. Sie fordern:

KNAST-FERIEN FÜR MÖRDER SCHON NACH FÜNF JAHREN!

Hintergrund: Bislang war der Bund für den Strafvollzug zuständig – die Zehnjahresregelung galt bundesweit. Im Zuge der Föderalismusreform aber müssen die Länder dies selbst regeln.

Bayern entschied, beim alten Gesetz zu bleiben, auch Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann (59, CDU) kündigte BILD gegenüber gestern an, sich an die alte Frist zu halten.

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Gesetzentwurf für Neuregelung des Strafvollzuges

Danny Eichelbaum: Schöneburgs Gesetzentwurf gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg

Schöneburg unterstützt einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug, wonach Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren Freigang erhalten sollen. Der Entwurf kommt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von zehn Bundesländern, darunter Brandenburg. Dazu sagt der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt und gefährdet die Innere Sicherheit in Brandenburg. Justizminister Schöneburg (Linke) stellt damit die Interessen der Gefangenen vor die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher. Die CDU-Fraktion lehnt den vorgesehenen Freigang für Gefangene mit lebenslanger Haftstrafe nach fünf Jahren kategorisch ab.

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Brandenburg will Häftlinge aus Berlin

Brandenburg hat zu viele freie Zellen, Berlin dagegen baut neue. Jetzt kommt Bewegung in den Gefängnis-Streit zwischen den Ländern.

Der Vorstoß der Berliner CDU-Rechtsexpertin Cornelia Seibeld zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im Strafvollzug ist in Brandenburg auf große Resonanz gestoßen. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) und der Bund Brandenburger Staatsanwälte begrüßten die Idee zur Unterbringung von Berliner Gefangenen in der Mark. Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag, Danny Eichelbaum (CDU), betonte, notwendig sei ein neuer Anlauf für die Kooperation in diesem Bereich. Seibeld hatte im RBB gesagt, sie könne sich die Nutzung von Brandenburger Haftplätzen vorstellen.

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Mörder sollen früher Freigang bekommen

Brandenburgs Justizminister Schöneburg (Linke) will den Strafvollzug liberalisieren - das trifft auf Widerstand.

Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will die Haftregeln für Schwerkriminelle lockern. In Brandenburg sollen zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter bereits nach fünf statt wie bisher nach zehn Jahren erstmals Langzeitausgang bekommen. Das trifft jene, die wegen Mordes, Vergewaltigung, Raub oder Kindesmissbrauch jeweils mit Todesfolge einsitzen. Das bestätigte das Ministerium auf PNN-Anfrage.

Ob Schöneburg dies gegen den Koalitionspartner und die SPD-Minister durchsetzen kann, ist fraglich. Im Juni soll der Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gehen, das Kabinett und der Landtag könnten sich dann nach dem bisherigen Zeitplan ab Herbst damit befassen. Aber der vor seiner Regierungszeit erfolgreiche Strafverteidiger und frühere Landesverfassungsrichter steht wegen seiner liberalen Politik ohnehin in der Kritik. Schöneburgs neuester Vorstoß liefert seinen Gegnern zusätzliche Munition. Zumal es erst vor einigen Wochen den fünften Ausbruch eines Gefangenen bei einem Freigang binnen kürzester Zeit gab. Die CDU wirft Schöneburg daher vor, aus „ideologischen Gründen“ eine verstärkte Resozialisierungslinie zu fahren und Vollzugslockerungen auszuweiten, anstatt Sicherheitsmaßnahmen zu verschärfen. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte, Schöneburg gefährde die innere Sicherheit. Der Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSDB), Willi Kö  pke, erklärte: „Das wird der Bevölkerung schwer zu vermitteln sein“.

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