Verfahrensstau an den Verwaltungsgerichten
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- Montag, 07. November 2016 09:01
An Brandenburgs Gerichten dauern Verfahren deutlich länger als im Bundesdurchschnitt. Richter und CDU fordern mehr Personal Von Manfred Rey und Alexander Fröhlich
Potsdam - Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern in Brandenburg länger als im Bundesdurchschnitt. An den drei zuständigen Gerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) zogen sich die Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr zwischen 11,9 und 14,5 Monate hin, wie das Justizministerium auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag mitteilte. Im Bundesschnitt gingen sie in 9,7 Monaten über die Bühne. Die Eilverfahren in Potsdam und Frankfurt (Oder) brauchten ebenfalls mehr Zeit. Nur die Cottbuser Verwaltungsrichter waren geringfügig schneller als der Bundesdurchschnitt. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schnitt 2015 bei Verfahren in erster Instanz sowie bei Berufungen und Beschwerden im Bundesvergleich schlecht ab. Wegen überlanger Dauer der Verfahren gingen im Vorjahr bei den märkischen Verwaltungsgerichten 37 sogenannte Verzögerungsrügen ein, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren es sieben. Im laufenden Jahr ist die Zahl aber rapide gestiegen: Im ersten Halbjahr erhöhte sich die Zahl der Rügen wegen der sogenannten Altanschließerverfahren auf 218.