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Presseecho / Landtag

Gefängniswärter bald ohne Schusswaffen? Spar-Ideen im Justizressort. Strafvollzugsbeamte warnen vor mangelnder Abschreckung

Sie bewachen Schwerverbrecher, Mörder und Gewalttäter. Doch für den Selbstschutz und für Notfälle müssen Brandenburgs Gefängniswärter womöglich bald auf Schusswaffen verzichten. Im Justizministerium gibt es ernsthafte Überlegungen, den Strafvollzugsbediensteten in den Gefängnissen des Landes die Schusswaffen abzunehmen und deren Einsatz komplett abzuschaffen. Entsprechende PNN-Recherchen bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag.

Hintergrund ist die derzeit im von Helmuth Markov (Linke) geführten Justizministerium laufende Neuberechnung des Personalbedarfs, der nach dem 2013 gültigen, stärker auf Resozialisierung und Betreuung ausgerichteten Vollzugsgesetz nötig ist. Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums hat dazu verschiedene Modelle erarbeitet und am Donnerstag auch im Rechtsausschuss vorgestellt. Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe müssten es 1138 statt der derzeit rund 980 Bediensteten sein, um das seit 2013 geltenden Gesetz umzusetzen.

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Gegen Rechtsextreme zu wenig konsequent

Mitte der 90er-Jahre machten sich in vielen Orten Brandenburgs Rechtsextremisten breit. Glatzen und Springerstiefel gehörten zum öffentlichen Straßenbild. Es gab fremdenfeindliche Übergriffe mit Toten und Schwerverletzten. An jedem Wochenende sangen Neonazis fremdenfeindliche Texte auf ihren Konzerten. Spät, beinahe zu spät, reagierte der damalige Ministerpräsident, Manfred Stolpe, auf diese kritische Entwicklung. Erst langsam begannen der Rechtsstaat, Polizei und Justiz, entschlossen die Gesetze durchzusetzen. Mit Hilfe vieler gesellschaftlicher Initiativen konnte die Entwicklung damals eingedämmt werden. Allerdings zeigt die aktuelle Entwicklung, dass offenbar ein kleiner, aber gefährlicher Teil der Gesellschaft in Brandenburg Gewalt gegen Fremde nicht nur akzeptiert, sondern sogar selbst zur Straftat schreitet.

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Ringen in Potsdam - Meisterliche Germania

Die Potsdamer Ringer holen überraschend den Titel in der Regionalliga Mitteldeutschland. Dramatisch ging es bei ihrem eigenen Kampf zu, nach dessen Ende sie mit dem Bus zum Schauplatz des finalen Saison-Showdowns fuhren. Eine Reise, die sich lohnte.

Nach einer grandiosen Aufholjagd und einem dramatischen Saisonfinale sicherten sich die Ringer des RC Germania Potsdam am vergangenen Samstag die Regionalliga-Meisterschaft. In ihrem Auswärtskampf beim RV Thalheim II lagen die Potsdamer nach sieben Einzelkämpfen schon aussichtslos 8:18 zurück und gewannen am Ende dann doch noch 19:18. Mit ihren Siegen drehten Toni Gladitz (86 kg/griechisch-römisch), Martin Lehmann (75 kg/griechisch-römisch) sowie Sven Menzel (75 kg/Freistil) noch das Ergebnis zugunsten der Germania. „Damit habe ich nicht mehr gerechnet, aber meine Ringer haben mich eines Besseren belehrt, was nicht aufgeben heißt“, strahlte Trainer Hans-Joachim Schmiege.

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Gefahr statt Vollzug - Drei mutmaßliche Sexualstraftäter mussten aus der U-Haft entlassen werden

Ein Richter am Landgericht Cottbus war lange krank - doch erklärt das alles?

Cottbus/Potsdam - Vier Wochen lang hatte die Polizei im Sommer 2014 nach dem 14-jährigen Justin aus Lübbenau gesucht. Sie fand den geistig behinderten Jungen schließlich in der Wohnung eines damals 52-jährigen Mannes. Für die Ermittler erhärtete sich schnell der Verdacht, dass Justin sexuell missbraucht wurde. Der Beschuldigte sollte sich vor dem Landgericht Cottbus verantworten, doch weil der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer längere Zeit krank war, platzte im Sommer dieses Jahres der Prozess. Der Lübbenauer musste frei gelassen werden, denn die Untersuchungshaft bis zum Beginn der Hauptverhandlung darf in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern. Deshalb kamen im Herbst zwei weitere mutmaßliche Sexualstraftäter frei. Auch ihre Prozesse am Landgericht Cottbus mussten wegen der Krankheit des Richters verschoben werden, und weil einer bereits sechs Monate in U-Haft war, der andere nach einer Verlängerung sogar neun, hob das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg die Haftbefehle auf.

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