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Presseecho / Landtag

Häftlinge müssen ab Sommer nicht mehr arbeiten - Justizminister Volkmar Schöneburg stößt mit seiner Justizreform auf scharfe Kritik

Als eines der ersten Bundesländer wird Brandenburg die Arbeitspflicht für Gefangene abschaffen. Der Rechtsausschuss des Landtags machte gestern mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen den Weg frei für die Reform von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Damit erhält Brandenburg den liberalsten Strafvollzug Deutschlands.

Der Wegfall des Arbeitszwangs stößt auf Widerstand bei Strafrechtsexperten sowie bei der oppositionellen CDU. „Hinter der Abschaffung stehen Sparmaßnahmen", mutmaßt CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum. „Die Aufnahme einer Tätigkeit im Gefängnis dient der Resozialisierung. Häftlinge sollen ja auf ein Leben nach der Strafe vorbereitet werden – und da gehört Arbeit dazu", sagt er. Der renommierte Kriminologe Johann Endres befürchtet gar „die Privilegierung eines antisozialen Lebensstils": Es sei ein „Risiko", wenn sich Gefangene an einen unstrukturierten Tagesablauf gewöhnten.

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CDU will mehr Schutz für Opfer von Verbrechen

Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag hat von der Landesregierung verstärkte Anstrengungen beim Schutz von Kriminalitätsopfern verlangt. Der Rechtsexperte Danny Eichelbaum legte dazu gestern ein Sechs-Punkte-Programm mit konkreten Forderungen vor. Darin ist unter anderem die Einsetzung eines Opferbeauftragten vorgesehen, der als Vermittler zwischen Opfern, Justiz und Polizei fungieren soll. Zudem sollte jährlich ein Opferschutzbericht verfasst werden. Ein weiterer Punkt sieht die Beteiligung der Opfer bei Entscheidungen über die Aussetzung einer Reststrafe vor. Vor wenigen Wochen hatte das Landeskabinett ein neues Strafvollzugsgesetz gebilligt. Eichelbaum kritisierte, dieses stelle die Interessen der Straftäter vor den Opferschutz.

Im Frühjahr soll das Gesetz im Landtag diskutiert werden. dapd

Quelle: Schweriner Volkszeitung, 03.01.2013

18 Wohnungen für gefährliche Straftäter Gesetz zur Sicherungsverwahrung im Kabinett

Bei der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzt Brandenburg auf Therapie und Freiheit statt Wegschließen. Das geht aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung hervor, den das rotrote Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedet hat. Die CDU kritisierte das Papier. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz-und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strengerBeachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie ausgerichtet.

Erstmals erhielten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf die Therapie. Das Gesetz gewährleiste ebenso eine Resozialisierung der Straftäter wie den Schutz der Bevölkerung.

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Streit um Resozialisierung - Kabinett billigt Schöneburgs Justizreform / Heftige Kritik der CDU

Die rot-rote Landesregierung hat gestern den Weg für das umstrittene Vollzugsgesetz von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) im Kabinett freigemacht. Der Strafvollzug wird stärker auf die Wiedereingliederung von Tätern ausgerichtet. Dazu soll das Therapie-Angebot verbessert werden. Außerdem wird die Haft insgesamt gelockert: durch längere Besuchszeiten, mehr Freigänge und eine Erweiterung des offenen Vollzugs.

Heftig umstritten ist vor allem der Plan, dass Schwerverbrecher bereits zum Haftantritt einen Antrag auf Urlaub stellen können. Bislang war das erst nach zehn Jahren der Fall. „Das ist unverantwortlich und verstößt gegen das Rechtsempfinden vieler Brandenburger Bürger“, kritisierte Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion.

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