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Presseecho / Landtag

Fußfessel jetzt auch in Brandenburg - Einsatz bei Gewaltstraftätern soll ein Plus an Sicherheit bringen

Sexual- und Gewaltstraftäter können künftig auch in Brandenburg nach ihrer Freilassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Der Landtag in Potsdam stimmte gestern mehrheitlich der Umsetzung eines entsprechenden Staatsvertrages zu. Das Land tritt damit der in der hessischen Stadt Bad Vilbel bestehenden gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder bei.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) betonte in der Landtagsdebatte, dass das Land Brandenburg in Zukunft nur maßvoll von dem neuen Instrument Gebrauch machen werde. Bis jetzt liege keine gerichtliche Anordnung zum Tragen des Geräts vor. Jährlich erwartet Schöneburg höchstens drei bis fünf Fälle.

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CDU will Fußfessel bei Freigängen einsetzen

Potsdam (dpa) Die CDU in Brandenburg fordert einen großzügigen Einsatz der elektronischen Fußfessel für Straftäter. So soll sie beispielsweise eingesetzt werden, wenn ein Häftling Lockerungen wie Ausgang bekommt. "Die elektronische Fußfessel muss im Rahmen eines Modellprojektes getestet werden", teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Björn Lakenmacher, am Mittwoch mit. Das technische Hilfsmittel könnten die Sicherheit fördern und Polizeibeamte entlasten. Einen entsprechenden Antrag will die Fraktion an diesem Donnerstag im Landtag einreichen.

"Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Brandenburg", so der justizpolitische Sprecher, Danny Eichelbaum. Er verwies auf Straftäter, die einen Ausgang zur Flucht genutzt hatten. Zuletzt war dies am 21. Oktober der Fall: Ein 23-Jähriger war bei einem begleiteten Ausflug aus dem Maßregelvollzug in Teupitz entkommen. Er wurde bislang nicht gefasst. Der Mann war in Berlin wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und sollte wegen einer Suchterkrankung behandelt werden.

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Sicherheitsdebatte - CDU Brandenburg fordert nach Straftäter-Flucht Änderung beim Maßregelvollzug

Die Flucht eines Straftäters aus dem Maßregelvollzug in Teupitz (Dahme-Spreewald) hat eine neue Sicherheitsdebatte in Brandenburg ausgelöst. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, forderte gestern, den Maßregelvollzug aus der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums herauszulösen und wie den Strafvollzug dem Justizressort zu unterstellen. „Es wäre besser, beide Bereiche in einer Hand zu haben“, sagte Eichelbaum der MAZ.

Der CDU-Politiker verspricht sich von einer Bündelung der Kompetenzen bei der Justiz mehr Sicherheit für die Bevölkerung: „Egal wo sie untergebracht sind, es handelt sich immer um Straftäter.“

Der geflohene Kevin U., der wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden war, wurde wegen einer Drogensucht in Teupitz behandelt und sollte bis September 2013 im Maßregelvollzug bleiben. Am Sonntag war er während eines begleiteten Gruppenausgangs in einem Auto entkommen, in dem seine Freundin saß. Beide hatten sich mit dem Handy des 23-Jährigen verständigt, das die Begleiter ihm gegeben hatten.

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Schon wieder kann Gefangener flüchten

Ein 23 Jahre alter Straftäter ist aus dem Maßregelvollzug in Teupitz (Dahme-Spreewald) entkommen und auf der Flucht. Der Patient sei bereits am Sonntag während eines begleiteten Gruppenausgangs davongelaufen, teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam am Mittwoch mit und bestätigte einen Bericht des rbb-Politikmagazins „Klartext“. Der wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilte Mann sei in einem bereitstehenden Auto entkommen. Die Polizei fahnde nach ihm.

Der in Berlin verurteilte Mann hatte seine Flucht nach rbb-Angaben offenbar geplant. Da ihm seine beiden Begleiter aus dem Maßregelvollzug für den Ausgang sein Handy ausgehändigt haben sollen, habe er seine Freundin anrufen können. In einem unbeobachteten Moment sei er zu dem Auto gerannt, in dem die Frau auf dem Parkplatz eines Supermarktes auf ihn wartete. Seitdem fehle von den beiden jede Spur.

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