Land nimmt Gesetz zur Sicherungsverwahrung an - Deutliche Mehrheit im Potsdamer Parlament stimmt für das Regelwerk / Scharfe Kritik erneut von der CDU
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- Samstag, 27. April 2013 07:26
Im vergangenen Jahr legten die Karlsruher Richter fest, dass die unbegrenzte Verwahrung besonders gefährlicher Straftäter von Bund und Ländern neu geregelt werden muss. Weswegen sich am Donnerstag auch der Potsdamer Landtag mit der Sicherungsverwahrung beschäftigte.
Potsdam. Die Neuregelung geht bis in die Sprache. Statt vom "Verwahrraum" ist künftig vom "Zimmer" die Rede. Sexualverbrecher, Mörder und andere Kriminelle, die in Brandenburg wegen besonderer Gefährlichkeit zur Sicherheitsverwahrung, also zu einem zeitlich unbegrenzten Verbleib in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt wurden, haben künftig einen Anspruch auf eine Unterbringung mit getrennten Wohn- und Schlafbereichen und individualisierte, auf den entsprechenden Täter zugeschnittene Therapieangebote.
So steht es im Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, das der Potsdamer Landtag am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU verabschiedete. Anlass für das Gesetz, das derzeit sie- ben Gefangene in den Haftanstalten Luckau/Duben und Brandenburg (Havel) betrifft, war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es legte fest, dass sich die Sicherungsverwahrung künftig deutlich von der Strafhaft unterscheiden müsse.