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Presseecho / Landtag

Kritiker: Teure Justizreform ohne Nutzen

Dienstag soll das Kabinett das Gesetz beschließen. Ob es aber durch den Landtag kommt, ist offen

Potsdam - Die von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) konzipierte und seit Monaten überfällige Justizstrukturreform soll am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden. Das gilt zwar als reine Formalie, doch die Zweifel am Sinn der Reform wachsen – auch bei den Justizbediensteten. Denn das Gesetz führt nicht an, welchen Nutzen die Umbaupläne eigentlich haben – außer dass die vier Landgerichtsbezirke dann etwa gleich groß sind. Vom ursprünglichen Ziel, einer besseren Zusammenarbeit mit der Polizei dank landesweit deckungsgleicher Strukturen ist nicht mehr viel übrig. Stattdessen hat die Reform enorme Kosten zu Folge.

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CDU beharrt auf Stasi-Überprüfung von Richtern

Die brandenburgische CDU beharrt auf einer allgemeinen Stasi-Überprüfung der Richter im Lande. Sie sei entgegen der Auffassung von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) rechtlich sehr wohl möglich, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, am Mittwoch in Potsdam. Das habe der Berliner Experte für Verwaltungsrecht, Christian Pestalozza, bestätigt. Danach erlaube das Stasi-Unterlagengesetz den öffentlichen Stellen des Landes, Richter ohne besondere Voraussetzungen auf eine frühere Stasi-Tätigkeit zu überprüfen. Diese dürften nicht darauf warten, dass ihnen "neue Erkenntnisse in den Schoß gelegt werden".

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Streit um Ausgrenzung von Berlinern - Schöneburg weist Täuschung zurück

Die Entscheidung von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke), Justizposten bis auf wenige Spitzenpositionen ausschließlich mit Brandenburgern zu besetzen und keine Berliner Bewerber zuzulassen, sorgt weiter für Streit. Während die CDU-Opposition am Freitag scharfe Kritik an „der eklatanten Verletzung des Prinzips der Bestenauslese“ übte und sich hinter die massive Kritik aus Berlin stellte, erhielt Schöneburg Rückendeckung aus der rot-roten Koalition – und aus der Justiz. Ob sich das Kabinett wegen der Verwicklungen mit Berlin mit der Problematik befasst, ist offen. Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hatte auch Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) eingeschaltet. „Das Schreiben ist eingegangen, eine Meinungsbildung in der Landesregierung hat aber noch nicht stattgefunden“, erklärte dazu Regierungssprecher Thomas Braune.

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Abgeordnete des Bundestages und des Landtages Brandenburg zu fachlichem Erfahrungsaustausch bei der Fachdirektion Besondere Dienste, Spezialeinheiten/Spezialkräfte

(SE/SK) Auf Bitten der Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion Frau Andrea Voßhoff fand am 26.07.2011 bei den Spezialeinheiten/Spezialkräften eine Gesprächsrunde zum aktuellen Thema Vorratsdatenspeicherung statt. Weitere Teilnehmer der Veranstaltung waren der Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der CDU Brandenburg Danny Eichelbaum, die Vertreter des MI BB Herr Höppner (Ref. IV/5) und Herr Gerner (Ref. IV/1) sowie der Polizeipräsident BB Herr Freuring und der Direktor der Fachdirektion Besondere Dienste Herr Neumann. Begrüßt und durch die Veranstaltung geleitet wurden die Teilnehmer von Herrn Becker, Leiter der Spezialeinheiten/Spezialkräfte. Mit Urteil vom 11.03.2008 (1 BvR 256/08) erklärten die Karlsruher Richter die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG des Europaparlaments und des Rates zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen für nicht vereinbar mit Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und somit als verfassungswidrig und nichtig.

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