Keine Extra-Einrichtung für Sicherungsverwahrte
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- Montag, 11. Juli 2011 11:07
Potsdam: Brandenburg wird zur Sicherungsverwahrung von schweren Straftätern keine eigene Einrichtung schaffen. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht dafür keinen Bedarf, wie er auf eine parlamentarische Anfrage antwortete. Auch sei keine gemeinsame Einrichtung mit Berlin geplant. In Brandenburg müssten "allenfalls in Einzelfällen" Straftäter nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz des Bundes betreut werden, betonte der Minister. Dazu würden dann Lösungen mit anderen Ländern gesucht. In Brandenburg sind derzeit laut Justizministerium lediglich acht Personen in Sicherungsverwahrung.
Wie Schöneburg weiter mitteilte, werden neue Standards für die Sicherungsverwahrung in dem neuen Brandenburgischen Strafvollzugsgesetz berücksichtigt. Der Entwurf werde derzeit erarbeitet. Außerdem sei ein Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz geplant. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssten landesgesetzliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung bis 31. Mai 2013 festgeschrieben werden.