Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung stoppen - Danny Eichelbaum: Opferschutz und Sicherheit der Bevölkerung müssen im Mittelpunkt stehen
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- Freitag, 09. November 2012 13:03
Zum gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Das Gesetz stellt den Täter zu sehr in den Mittelpunkt und berücksichtigt den Opferschutz nicht ausreichend. Der im Gesetz vorgesehene Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist ein großer Fehler und führt zu weiteren Sicherheitslücken. Zukünftig können demnach Schwerstverbrecher, bei denen die konkrete Gefährlichkeit oder psychische Störungen erst während der Strafhaft festgestellt werden, nicht mehr nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Es darf nicht sein, dass Schwerst- und Sexualverbrecher, die ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen, auf freien Fuß kommen und erneut Straftaten begehen können.