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Presseecho / Landtag

Sechs Monate bis zur Vollstreckung - Neuorganisation der Gerichtsvollzieher in Brandenburg gefordert

Ein Pfandsiegel wird auf einen Laptop geklebt. Der Landesrechnungshof Brandenburg sieht laut eines neuen Berichts viel Verbesserungspotenzial, was die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieher im Land betrifft.

Potsdam. Der Brandenburger Landesrechnungshof fordert eine Neuorganisation der Gerichtsvollzieher.

Mindestens zwei Gerichtsvollzieher in Brandenburg vollstrecken derzeit bei Reichsbürgern keine Forderungen mehr. Die Beamten haben Angst vor körperlichen Auseinandersetzungen. Das geht aus einem Beratungsbericht des Landesrechnungshofs hervor, den dessen Präsident, Christoph Weiser, am Freitag an Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) übergab. Das 40 Seiten umfassende Papier soll nun vom Haushaltskontrollausschuss und vom Rechtsausschuss des Landtags beraten werden.

Denn die Rechnungsprüfer stießen bei ihrer Beschäftigung mit diesem Teil der Landesverwaltung auf erhebliche Schwierigkeiten. „Trotz steigender Arbeitsbelastung hat das Land in den vergangenen Jahren die Stellen bei den Gerichtsvollziehern reduziert“, sagte Weiser.

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Opposition greift Justizminister im Rechtsausschuss scharf an

Sondersitzung zur Freilassung von zwei Häftlingen wegen zu langer Verfahren. Ludwig will Begründung des Gerichts abwarten Potsdam - Nach der Haftentlassung des mutmaßlichen Brandstifters und früheren NPD-Politikers Maik Schneider hat die CDU-Opposition im Rechtsausschuss des brandenburgischen Landtages Justizminister Stefan Ludwig (Linke) scharf angegriffen. Der wiederum verwies darauf, dass Entlassungen aus der Untersuchungshaft kein Brandenburg-typisches Problem seien. Bundesweit habe es im vergangenen Jahr 50 solcher Fälle gegeben, darunter allein 14 in Sachsen. Zuvor hatte Ludwig die Frage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum mehrmals nicht beantworten können, bei wie vielen Untersuchungshäftlingen die Entlassung drohe, weil ihre Verfahren zu lange dauerten.

Dies hatte Eichelbaum bereits Mitte Dezember im Ausschuss gefragt, nachdem schon damals ein verurteilter Mörder wegen seines überlangen Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Er war in erster Instanz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, auch vom Potsdamer Landgericht, weil er seine Ehefrau durch einen gezielt herbeigeführten Autounfall umgebracht haben soll. Der Fall hatte bereits Wellen geschlagen. Nun kam die Freilassung Schneiders hinzu. Die AfD forderte deshalb am Dienstag erneut den Rücktritt des Ministers. Die CDU befürchtet, dass es jederzeit zu weiteren Entlassungen wegen überlangen Zeiten in der U-Haft kommen könne, die nur in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate sein darf. Schneider war im Frühjahr 2016 festgenommen worden, damit saß er seit zwei Jahren und zehn Monaten in Untersuchungshaft. Es habe mehrere Brandbriefe aus der Justiz gegeben, so die Union. Weitere Entlassungen seien deshalb zu befürchten. Der Justizminister kam mit leeren Händen.

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Der doppelte Justizskandal - Verurteilter Mörder und geständiger Brandstifter kamen in Freiheit

Obwohl innerhalb von nur 27 Tagen zwei Straftäter in Brandenburg frei kamen, hält der Minister die Justiz nicht für überlastet

Potsdam – Zum zweiten Mal innerhalb von nur vier Wochen mussten Brandenburger Justizbeamte unter Minister Stefan Ludwig (51, Die Linke) die Gefängnistore für einen gefährlichen Kriminellen öffnen. Nach dem verurteilten Mörder Michail A. ist jetzt auch Neonazi-Brandstifter Maik Schneider auf freiem Fuß.

In beiden Fällen hob das märkische Oberlandesgericht eine Untersuchungshaftstrafe auf. Grund sind vermeidbare Verzögerungen im Verfahren.

Märkischer Justiz-Irrsinn in freiem Lauf! Ex-NPD-Politiker Schneider wurde wegen des Brandanschlags auf die Nauener Turnhalle zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil wegen Befangenheit eines Schöffen ein.

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Verurteilt, aber auf freiem Fuß - Empörung nach der Haftentlassung von Ex-NPD-Politiker. Gericht argumentiert: Justiz ist zu langsam

Der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider ist wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft verur- teilt worden – und kommt doch aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg begründete die Freilassung aus der Untersuchungshaft am Donnerstag mit vermeidbaren Ver- zögerungen durch die Justiz, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten. Die Entscheidung stieß auf Kritik – zumal erst kürzlich mit einer ähnlichen Begründung ein Mann das Gefängnis verlassen durfte.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag sieht die Verantwortung für die Freilassung Schneiders bei der rot-roten Landesregierung und beantragte umge- hend eine Sondersitzung des Rechtsaus- schusses. „Erst Sexualstraftäter, dann ein Mörder und jetzt ein Rechtsextre- mist: In Brandenburg kommen Straftä- ter auf freien Fuß, weil die Justiz unter- besetzt ist“, sagte Fraktionschef Ingo Senftleben. „Richter und Staatsanwälte warnen seit Jahren, aber SPD und Linke sind untätig geblieben.“ Auch die Grünen bezweifelten die Arbeitsfähigkeit der Gerichte wegen fehlendem Personal und sprachen von einem „Tiefpunkt der Rechtsstaatlich- keit“. Und der Rechtsexperte der SPD- Fraktion, Erik Stohn, nannte die Ent- scheidung der OLG-Richter „unver- ständlich“. Die Diskussion soll kom- menden Dienstag in einer Sondersit- zung des Rechtsausschusses weiterge- führt werden, teilte die Ausschuss-vor- sitzende Margitta Mächtig am Donners- tagabend mit.

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