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Presseecho / Landtag

Wegen Überlastung der Justiz kam er frei! - Neonazi-Brandstifter fordert Haftentschädigung!

Potsdam – Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (51, Linke) in Erklärungsnot: Nach Mörder Michael A. (64) und Brandstifter Maik Schneider (31, Ex-NPD-Politiker) winkt zahlreichen weiteren Straftätern die Haftentlassung – weil die Justiz überlastet ist. Neonazi Schneider fordert jetzt sogar Haft-Entschädigung!

Beim Linke-Parteitag kam Ludwig am Samstag noch mit einem blauen Auge davon – mit dem letzten sicheren Listenplatz für die Landtagswahl. Doch im Potsdamer Landtag wird der Minister heute vom Rechtsausschuss gegrillt.

Ludwig muss gestehen, dass 73 (!) weitere Straftäter wegen Justiz-Überlastung vorzeitig entlassen werden könnten. In sechs Verfahren droht sogar die Verjährung, weil die Gerichte zu langsam waren. Doch der Minister sorgte nicht für mehr Personal – obwohl ihm allein das Potsdamer Landgericht seit 2016 zehn Überlastungs-Anzeigen schrieb!

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77 Gefangene über sechs Monate in U-Haft: CDU-Rechtspolitiker Eichelbaum hält die Lage an Strafgerichten für dramatisch - Rechtsausschuss am Montag

In Brandenburgs Gefängnissen sitzen nach Angaben des Justizministeriums 66 Gefangene schon länger als sechs Monate in Untersuchungshaft. Ende Januar würden weitere sieben dazu kommen. Ein Teil dieser mutmaßlichen Straftäter könnte unter Umständen wegen zu langer Verfahrensdauer frei kommen. Wie viele Personen das betrifft, kann das Ministerium derzeit aber nicht sagen.

Von diesen 73 Untersuchungsgefange- nen seien wiederum 44 bereits in erster Instanz verurteilt und hätten Revision oder Berufung gegen das Urteil einge- legt, heißt es in einer Vorlage des Res- sorts von Minister Stefan Ludwig (Linke) für den Rechtsausschuss des Landtags, der am Montag zusammen- kommt. Je nach Einzelfall könnte, so das Ministerium, die Untersuchungshaft deutlich länger als sechs Monate dauern. Hintergrund der Debatte ist die Entlas- sung verurteilter Straftäter aus der Untersuchungshaft wegen Überlastung der Justiz.

Für Wirbel hatte jüngst die Freilassung des ehemaligen NPD-Politikers und mutmaßlichen Brandstifters Maik Schneider aus der U-Haft gesorgt. Meh- rere Justizbehörden hatten Fehler gemacht. So war es nach Erlass des Urteils in erster Instanz im Februar 2017 zu „erheblichen Verfahrensverzögerun- gen beim Landgericht Potsdam und beim Bundesgerichtshof gekommen“, hieß es. Diese hätten sich auf mehr als sechs Monate summiert. Daraufhin mus- ste Justizminister Ludwig im Rechtsaus- schuss des Landtags Stellung nehmen. Schneider war erst kürzlich nach knapp drei Jahren aus der U-Haft entlassen worden. Ihm wird vorgeworfen, in Nauen (Havelland) eine Sporthalle in Brand gesteckt zu haben, die im Spät- sommer 2015 als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war.

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Gericht rügt Arbeit der Justiz

Wegen mehrerer Fehler musste der mutmaßliche Brandstifter von Nauen freigelassen werden

Die einen nennen es „Justizskandal“, die anderen einen „Tiefpunkt“ – nach der Entlassung des mutmaßlichen Brandstifters und ehemaligen NPD-Funktionärs Maik Schneider aus der Untersuchungshaft gerät Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) zunehmend in die Kritik. Das Oberlandesgericht (OLG) hat nun die Gründe für die Entscheidung veröffentlicht, Schneider trotz Tatverdachts und möglicher Fluchtgefahr aus der Haft zu entlassen. Die Juristen werfen den Justizbehörden des Landes gleich mehrere Fehler vor, die zu dem Entschluss geführt haben. Zwar seien Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung vor den Strafkammern des Landgerichtes Potsdam stringent und zügig geführt worden, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Allerdings sei es nach der Urteilsverkündung im Februar 2017 zu „erheblichen Verfahrensverzögerungen beim Landgericht Potsdam und beim Bundesgerichtshof gekommen“. Diese hätten sich auf mehr als sechs Monate summiert und seien nicht dem Angeklagten zuzuschreiben. Sein Freiheitsrecht wiege daher höher als seine mögliche Schuld, beschlossen die Richter – und ordneten seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an. Obwohl der Angeklagte auch weiterhin des Vorwurfs der Brandstiftung, Sachbeschädigung und Nötigung dringend verdächtig ist und Fluchtgefahr besteht.

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Brandenburg: Warum ein Ex-Neonazi in Freiheit ist

Potsdam. Die Kritik an der Überlastung in Brandenburgs Gerichten und deren fatalen Folgen nimmt zu. Im Fokus steht der Justizminister. Von Benjamin Lassiwe Benjamin Raschke (Bündnis 90/Die Grünen) spricht von einem „Tiefpunkt der Brandenburger Justizgeschichte“, Danny Eichelbaum (CDU) vom „Justizskandal der Regierung Woidke“. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg zur Freilassung des ehemaligen NPD-Politikers Maik Schneider aus der Untersuchungshaft sorgte gestern in Potsdam weiter für Aufsehen. Denn die Brandenburger Richter sehen weiterhin einen dringenden Tatverdacht und sogar Fluchtgefahr bei dem Rechtsextremisten aus Nauen, der 2016 eine zur Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehene Turnhalle in Brand gesteckt haben soll, und dafür erstinstanzlich zu neun Jahren Haft verurteilt worden war – bevor der Bundesgerichtshof das Urteil wegen der Befangenheit eines Schöffen kassierte und ein Revisionsverfahren anordnete.

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