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Presseecho / Landtag

Pensionswelle: Brandenburg verliert hunderte Richter und Staatsanwälte

Bis 2030 verabschieden sich mehr als die Hälfte aller Brandenburger Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Die CDU spricht von einer alarmierenden Situation.

Potsdam. Brandenburgs Gerichten steht im kommenden Jahrzehnt ein erheblicher personeller Aderlass bevor: Bis 2030 gehen mehr als die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das teilte das Justizministerium auf Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. „Auf die Gerichte im Land rollt eine Pensionswelle ungekannten Ausmaßes zu“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum.

Den Zahlen zufolge scheiden in diesem und im nächsten Jahr zusammen 330 Mitarbeiter an den Gerichten aus. Nach 2021 steigt diese Zahl deutlich auf jeweils über 200 Abgänge pro Jahr. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab an den Gerichten des Landes knapp 3000 Mitarbeiter. 

Die überwiegende Mehrheit (gut 2200) ist an den Amts- und Landgerichten tätig, die übrigen an den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Dazu kommen etwa 200 Mitarbeiter im Ministerium und 340 Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten.

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Justiz wird mit Bundeshilfe gestärkt

Potsdam - Mit Hilfe des Bundes will die Brandenburger Landesregierung in der Justiz 80 zusätzliche Stellen schaffen. Ab sofort würden neue 35 Richter und Staatsanwälte sowie 45 weitere Justizmitarbeiter eingestellt, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sprach von einer Stärkung des Rechtsstaats. „Damit wird es möglich sein, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger schneller zu ihrem Recht kommen.“ Das Geld für die zusätzlichen Stellen kommt aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“, auf den sich die Länderchefs Ende Januar mit der Bundesregierung geeinigt haben.

Darin verpflichteten sich die Länder, deutschlandweit 2000 neue Stellen im Justizbereich zu schaffen, an deren Finanzierung sich der Bund mit 220 Millionen Euro beteiligt. Brandenburg kann davon in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 5,2 Millionen Euro einsetzen. Viele Gerichte im Land, vor allem die Verwaltungs- und Sozialgerichte, sind mit einer hohen Zahl von Altfällen belastet. Daher liegt Brandenburg nach den Zahlen von 2017 mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 23,1 Monaten im Bundesvergleich auf dem letzten Platz. „Justiz muss schnell wirken, deshalb sollen Altbestände zügig abgearbeitet werden“, sagte Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. Was SPD und Linke in Brandenburg jahrelang nicht wollten, schaffe jetzt die Bundesregierung, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 13.03.2019

Justiz kassiert kaum Vermögen Krimineller ein

Seit 2017 können Ermittler leichter Besitz konfiszieren – doch in Brandenburg läuft die Umsetzung schleppend. Andere Bundesländer sind deutlich weiter. Und die spektakulärsten Fälle spielen in Berlin.

Potsdam. Geldbündel in der Matratze, schwarze Konten im Ausland, diskrete Immobilienfonds: Im Kampf gegen die Kriminalität gelingt es der Brandenburger Justiz nur in geringem Umfang, illegales Vermögen sicherzustellen. So haben Brandenburger Gerichte zwar seit Mitte 2017 in Urteilen verfügt, dass rund 17 Millionen Euro aus dem Vermögen von Kriminellen eingezogen werden. Doch nur 2,4 Millionen Euro wurden tatsächlich einkassiert. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaumhervor. 

Zum Vergleich: In Thüringen schöpften die Behörden etwa doppelt so viel Geld ab. Nordrhein-Westfalens Behörden haben 77 Millionen Euro gesichert – 2017 waren es sogar 192 Millionen Euro. Bayern meldet für 2017 rund 43 Millionen Euro eingezogener mutmaßlicher Beute. In Berlin hatten die Behörden für Aufsehen gesorgt, als sie allein von einem kriminellen Clan Immobilien im Wert von neun Millionen Euro konfiszierten. 

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Grund ist unklar: Weniger beschleunigte Strafverfahren vor den Amtsgerichten

Potsdam (dpa) Brandenburger Amtsgerichte haben in den vergangenen Jahren über immer weniger beschleunigte Strafverfahren verhandelt. 2018 beendeten die Amtsrichter 2208 Strafprozesse im Schnellverfahren und damit 702 weniger als ein Jahr zuvor, wie das Brandenburger Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2016 gab es noch 3216 Prozesse.

Für die Schnellverfahren gelten geringere Anforderungen als für normale Strafverfahren wie etwa eine kürzere Ladungsfrist. Der Sachverhalt muss klar und die Beweislage muss für eine sofortige Verhandlung geeignet sein. Die Hauptverhandlung soll nicht später als sechs Wochen nach dem Antrag eröffnet werden. Ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten, muss der Angeklagte einen Pflichtverteidiger bekommen, sollte er noch keinen Verteidiger haben. Die Freiheitsstrafe darf nicht höher als ein Jahr betragen.

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