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Presseecho / Landtag

Nach Haftentlassung von Mörder: Ludwig schließt weitere Fälle nicht aus

Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) musste sich im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages unbequemen Fragen nach der Haftentlassung eines bereits verurteilten Mörders stellen.

Potsdam. Nach der Haftentlassung eines in erster Instanz verurteilten Mörders wegen einer überlangen Verfahrensdauer am Landgericht Potsdam hat Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) nicht ausgeschlossen, dass es in Brandenburg weitere derartige Vorgänge geben könne.

Geäußerte Kritik am Brandenburger Justizsystem bezüglich der Haftentlassung eines in erster Instanz verurteilten Mörders weist Ludwig zurück: „Wir verhandeln hunderte Strafverfahren“, sagte Ludwig während einer von der CDU beantragten Sondersitzung des Rechtsausschusses im Potsdamer Landtag. „Es kann vorkommen, wir können es nach menschlichem Ermessen nicht ausschließen, dass es mal zu einem Fehler kommt.“

Auch an anderen Landgerichtsstandorten gebe es Fälle, die schon Jahre andauerten. Die Personalsituation an diesem Gericht sei aber ebenso wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg auskömmlich. Zwar sei ihm bekannt, dass das Gericht überlastet sei. „Aber dieser Fall ist nicht geeignet, zu beweisen, dass die brandenburgische Justiz mangelhaft ausgestattet sei.“

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Darum schwänzte Juli Zeh ihre Wahl zur Verfassungsrichterin Sb Potsdam

Mit Büchern wie "Unterleuten" hat Juli Zeh (44) Millionen Leser begeistert. Jetzt hat Brandenburgs Landtag die Erfolgs-Autorin zur Verfassungsrichterin gewählt. Obwohl Juli Zeh schwänzte. 71 von 84 Abgeordneten stimmten für die Autorin, die mit Mann und zwei Kindern in Barnewitz (Havelland) wohnt. Gewählt wurde Zeh unter ihrem Namen Dr. Julia Barbara Finck. Die Schriftstellerin hat geheiratet, und einen Doktorgrad in Jura. Fünf weitere Verfassungsrichter wurden gestern ernannt und vereidigt. Eine AfD-Kandidatin fiel viermal durch. Juli Zeh soll erst am 30. Januar den Amtseid schwören. Grund: Sie war gestern in Hamburg statt in Potsdam - zur Aufzeichnung der Talkshow "Markus Lanz" (heute 23:30 Uhr). Danny Eichelbaum (44, CDU): "Das ist eine Missachtung des Parlaments!"

Quelle: BILD, 13.12.2018

In anderen Bundesländern öfter verwendet - Nur wenig Fußfesseln in Brandenburg

Potsdam. In Brandenburg sind seit 2011 nur drei Mal Straftäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Ein weiterer in Brandenburg vollstreckter Fall wurde von einem Gericht in Bayern angeordnet. Von Benjamin Lassiwe

Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum hervor, die der RUNDSCHAU vorliegt.

Damit liegt Brandenburg im bundesweiten Vergleich deutlich hinter anderen Bundesländern zurück: In Bayern wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Straftätern allein in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 30 Mal angeordnet. In Mecklenburg-Vorpommern geschah dies im selben Zeitraum 13 Mal, in Sachsen elf Mal. In Brandenburg stehen in der Zeit vom 1. Januar bis zum Reformationstag 2018 dagegen lediglich zwei Fälle in der Statistik. Der einzige andere Fall ereignete sich im Jahr zuvor.

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Justizpanne: Vorzeitige Entlassung eines Mörders hat politisches Nachspiel

Ein verurteilter Mörder kommt frei, weil das Landgericht Potsdam Unterlagen nicht fristgerecht verschickt hat. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe für einen erneuten Haftbefehl. Der Fall wird nun den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen.

Im Fall des verurteilten Mörders, der aufgrund einer Justzipanne vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, sorgt für Empörung und Kopfschütteln. „Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist nicht das erste Mal, dass Straftäter in Brandenburg wegen der Überschreitung gesetzlicher Fristen aus der Haft entlassen wurden“, sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Im Brandenburger Landtag wird der Fall ein politisches Nachspiel haben: Eichelbaum kündigte an, Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zu den Ursachen der Justizpanne befragen zu wollen. 

Bereits 2015 waren zwei mutmaßliche Sexualstraftäter nach überlangen Verfahrensdauern aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Cottbuser Landgericht damals hatte auf Personalengpässe verwiesen. „Wenn der Grund für die Entlassung des verurteilten Straftäters wieder einmal Personalmangel am Landgericht Potsdam sein sollte, so muss das Konsequenzen haben“, sagte Eichelbaum der MAZ.

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